Schweiz

Einheitliche Finanzierung (EFAS): Das Wichtigste in Kürze

Abstimmung am 24. November

Einheitliche Finanzierung (EFAS): Das Wichtigste in Kürze

· Online seit 11.10.2024, 10:47 Uhr
Ob Arztbesuch, mehrtägiger Spitalaufenthalt oder Langzeitpflege: Krankenkassen und Kantone sollen sich stets nach dem gleichen Verteilschlüssel an den Gesundheitskosten beteiligen. Was das für die Krankenkassenprämien bedeutet, ist umstritten.

Quelle: Bundeshaus-Redaktion

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Worum geht es bei EFAS?

Ambulante Gesundheitsleistungen tragen heute vollständig die Krankenkassen, an stationären und Pflegekosten beteiligen sich auch die Kantone. Als ambulant wird beispielsweise ein kurzer Arztbesuch bezeichnet, als stationär ein Spitalaufenthalt mit mindestens einer Übernachtung. In Zukunft sollen für alle Leistungen der gleiche Kosten-Verteilschlüssel gelten, sprich eine einheitliche Finanzierung (EFAS):

HEUTE Ambulant Stationär Pflege
Krankenkassen 100 % 45 % 54 %
Kantone 0 % 55 % 46 %
MIT EFAS Ambulant Stationär Pflege
Krankenkassen 73 % 73 % 73 %
Kantone 27 % 27 % 27 %

Die Gewerkschaften um den VPOD haben gegen die Vorlage das Referendum ergriffen.

Argumente für EFAS

Das Ja-Lager verspricht sich mit der Vorlage eine Entlastung der Prämienzahlenden. Dies deshalb, weil immer mehr Leistungen ambulant erbracht und sich daran neu auch die Kantone (Steuerzahlende) beteiligen würden. EFAS senke die Kosten im Gesundheitswesen gesamthaft, denn wegen des fixen Verteilschlüssels gebe es weniger finanzielle Einzelinteressen.

Argumente gegen EFAS

Laut den Gegnerinnen und Gegnern droht ein Prämienanstieg. Der Grund: Die Krankenkassen müssten mit einer Kostenbeteiligung von 73 % verstärkt die Langzeitpflege finanzieren. Zumal die Langzeitpflege ein wachsender Kostenfaktor sei. Entstehender Spardruck würde die Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals verschlechtern.

Parolenspiegel

Ja: FDP, Die Mitte, GLP, Gesundheitsverbände
Nein: SP, Gewerkschaften
Stimmfreigabe: Grüne
Die SVP entscheidet am 12. Oktober.

veröffentlicht: 11. Oktober 2024 10:47
aktualisiert: 11. Oktober 2024 10:47
Quelle: Bundeshaus-Redaktion

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