Schweiz

Wie und bis wann wechsel ich die Krankenkasse in der Schweiz und der Zentralschweiz?

Grundversicherung

Krankenkasse wechseln und Geld sparen – alles was du wissen musst

· Online seit 23.09.2024, 16:12 Uhr
Rund eine Million Menschen haben in der Schweiz letztes Jahr die Krankenkasse gewechselt. Der Hauptgrund: Weil sich die Prämien vieler Krankenkassen jedes Jahr ändern, kann mit einem Wechsel der ein oder andere Franken gespart werden. Das musst du dazu wissen.
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2024 zahlten Herr und Frau Schweizer im Durchschnitt fast 360 Franken im Monat für ihre Krankenkasse – 2023 waren es noch rund 330 Franken. Dabei unterscheidet sich die Höhe der Prämie von Krankenkasse zu Krankenkasse, es müssen aber alle dieselben Leistungen übernehmen und der Wechsel ist gratis. Eins und Eins zusammengerechnet: Ein Wechsel lohnt sich finanziell.

Wer kann seine Krankenkasse wechseln?

Jede in der Schweiz versicherte Person kann ihre Krankenkasse wechseln, ausser man hat bis zum 31. Dezember noch Schulden bei der Krankenkasse, für die bis am 30. November eine Mahnung eingegangen ist.

Die Krankenkassen müssen neue Versicherte in die Grundversicherung aufnehmen. Alter oder Gesundheitszustand spielen keine Rolle. Es muss auch kein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden, wenn man eine Grundversicherung braucht.

Bis wann kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Um die Grundversicherung zu wechseln, muss die Kündigung bis spätestens 30. November bei der alten Krankenkasse eingehen. Empfohlen wird, die schriftliche Kündigung bis zum 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus an die Krankenkasse zu schicken.

Danach hat man bis am 31. Dezember Zeit, sich bei einer neuen Krankenkasse anzumelden. Auch hier wird empfohlen, die Anmeldung bis am 15. Dezember abzuschicken.

Wie wechsel ich meine Krankenkasse?

Um die Krankenkasse zu wechseln, musst du deine alte kündigen und dich bei einer neuen anmelden. Eine Liste der zugelassenen Krankenversicherer findest du hier. Unten findest du Beispiele, wie eine Kündigung oder Anmeldung aussehen sollte.

Die neue Krankenkasse muss der versicherten Person sowie der bisherigen Krankenkasse mitteilen, dass die Person nun bei ihr versichert ist. Die neue Krankenkasse darf die versicherte Person nicht zwingen, die Zusatzversicherung – sollte eine vorhanden sein – ebenfalls zu kündigen.

Wechsel der Franchise und des Versicherungsmodells

Die Franchise ist der Betrag, den du als versicherte Person selbst an deine Behandlungskosten zahlst. Du kannst diesen Betrag selbst zwischen 300 Franken und 2500 Franken setzen. Möchtest du eine tiefere Franchise, musst du die Krankenkasse bis am 30. November informieren. Für eine höhere Franchise hast du bis am 31. Dezember Zeit, deine Krankenkasse zu benachrichtigen.

Wer bereits ein besonderes Versicherungsmodell hat, kann dieses auf den 1. Januar wechseln. Besitzt du noch kein besonderes Versicherungsmodell, kannst du jederzeit eines wählen.

Wo liegt der Unterschied zwischen der Grund- und Zusatzversicherung?

Alle Personen haben bei der Krankenkasse eine Grundversicherung. Einige haben noch eine Zusatzversicherung. Diese muss nicht bei der selben Krankenkasse abschlossen werden wie die Grundversicherung und ist freiwillig.

Die Zusatzversicherung bezahlt bei Krankheit oder Unfall für zusätzliche Sachen. Zum Beispiel ein Einzelzimmer im Spital, mehr Geld für eine neue Brille oder Kontaktlinsen oder Zahnbehandlungen.

Zusatzversicherungsverträge laufen in der Regel über ein Jahr und haben drei Monate Kündigungsfrist. Die Kündigung muss bis spätestens am letzten Arbeitstag im September bei der Versicherung eintreffen.

Es gibt aber auch Versicherungen mit mehrjähriger Laufdauer und längeren Kündigungsfristen. Wenn du deine Zusatzversicherung dort nicht rechtzeitig kündigst, verlängert sich der Vertrag um die festgelegte Dauer.

Mehr zum Krankenkassenwechsel:

veröffentlicht: 23. September 2024 16:12
aktualisiert: 23. September 2024 16:12
Quelle: PilatusToday

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