Zentralschweiz
Luzern

Kriens verzichtet aus Datenschutzgründen auf Geburtstagsgratulationen im «Kriens Info»

Gemeindeblatt «Kriens Info»

Kriens verzichtet aus Datenschutzgründen auf Geburtstagsgratulationen

· Online seit 21.07.2024, 10:30 Uhr
In der letzten Ausgabe des «Kriens Info» fehlte eine Rubrik. Ab sofort wird auf die Gratulation von hohen Geburtstagen verzichtet. Dies aus rechtlichen Gründen.
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Das revidierte Datenschutzgesetz macht der Redaktion des «Kriens Info» einen Strich durch die Rechnung. Damit wäre die Veröffentlichung nur noch unter «unverhältnismässig grossem Aufwand» möglich, schreibt die «Luzerner Zeitung».

Das Gesetz ist seit vergangenen Herbst in Kraft. Demnach dürfen personenbezogene Daten wie Geburtstage nur in zwei Szenarien veröffentlicht werden: Wenn eine gesetzliche Grundlage besteht oder wenn beim Geburtstagskind das Einverständnis dafür eingeholt wird.

Dies macht beispielsweise die Redaktion des «Rothenburg Info». Der Aufwand beschränke sich dabei auf rund 100 Personen pro Jahr. In Kriens dürfte die deutlich grössere Bevölkerung jedoch mehr Aufwand bedeuten. Alleine in den letzten sechs Monaten gratulierte das «Kriens Info» 261 Personen.

«Wir bedauern diesen Schritt, weil wir wissen, dass gerade bei den Direktbetroffenen, aber auch bei Angehörigen die Freude jeweils gross war. Aber wir setzen ein Gesetz um, an das wir uns zu halten haben», schreibt die Stadt.

Gilt das Gesetz überhaupt für Gemeinden?

Das Datenschutzgesetz wird aber nicht von allen gleich interpretiert: «Das revidierte Datenschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und gilt für Private und Bundesorgane – nicht für Gemeinden.» Dies sagt Professor Rolf H. Weber von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und auch die Redaktion vom «Blickpunkt» der Gemeinde Horw ist dieser Meinung. Demnach gelte die die kantonale Datenschutzverordnung, welche eine Veröffentlichung erlaube.

Weil das Gesetz neu sei, ist die Stadt Kriens jedoch lieber vorsichtig als nachsichtig und schreibt auf Anfrage der «Luzerner Zeitung»: «Entsprechende Leiturteile über die Interpretation des juristischen Spielraums fehlen. Wir wollen aber juristische Probleme vermeiden.»

Bezüglich der anderen Gemeinden schreibt die Stadt: «Die Tatsache, dass es nach wie vor Gemeinden gibt, die Gratulationen noch publizieren, zeigt, dass die Umsetzung in der aktuellen rechtlichen Situation anspruchsvoll ist und Interpretationsspielraum offen lässt.»

Auch ohne Publikation im «Kriens Info» – Krienser mit rundem Geburtstag dürfen dennoch über offizielle Gratulationen freuen: «Persönliche Gratulationen an Jubilarinnen und Jubilare bei speziellen Geburtstagen – zum Beispiel dem 100. Geburtstag – durch das Stadtpräsidium beziehungsweise den Stadtrat finden weiterhin statt.»

veröffentlicht: 21. Juli 2024 10:30
aktualisiert: 21. Juli 2024 10:30
Quelle: PilatusToday

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