Dies geht aus den Vernehmlassungsunterlagen hervor, welche die Staatskanzlei am Donnerstag veröffentlicht hat. Das Paket umfasst Massnahmen, die sowohl in die Kompetenz der Regierung als auch in die des Erziehungsrats oder des Kantonsparlaments fallen.
Das Paket umfasse «ein breites Massnahmenbündel zur Reduktion der Arbeitsbelastung» der Lehrerinnen und Lehrer, teilte die Staatskanzlei mit. Zu diesem gehöre etwa die Entlastung der Klassenlehrerinnen und -lehrer durch eine zusätzliche Lektion.
Auch bei den Löhnen will die Regierung ansetzen. So sind Anpassungen bei den Lohneinreihungen vorgesehen. Zudem gibt er zwei Varianten für die lohnmässige Besserstellung der Schwyzer Lehrkräfte im Vergleich mit denen in den anderen Kantonen in die Vernehmlassung.
Grössere Pensen fördern
Eine Variante sieht eine gestaffelte Lohnerhöhung vor, die vom Pensum abhängig sein soll. Ziel ist es, so die grösseren Pensen (70 bis 100 Prozent) attraktiver zu machen. Erziehungsrat und Regierungsrat haben dazu aber unterschiedliche Modelle erarbeitet.
Die zweite Variante möchte die Einstiegslöhne erhöhen. Berufseinsteigerinnen und -einsteiger verdienen heute im Kanton Schwyz mit 78'500 Franken über 19'000 Franken weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen im Kanton Zürich. Vorgeschlagen wird ein neuer Einstiegslohn von 87'000 Franken.
Kündigungstermin: Gleich wie der Kanton Zug
Um früher Lehrkräfte anwerben zu können, will der Regierungsrat zudem dem Kündigungstermin vom 31. März auf den 31. Januar vorverlegen. Schwyz will damit mit dem Kanton Zug gleichziehen. Dieser sei derzeit im Vorteil, weil er früher auf Kündigungen reagieren könne, hiess es im Vernehmlassungsbericht.
Die Vernehmlassung dauert bis am 15. September 2024. Ziel sei es, die Massnahmen auf das Schuljahr 2025/26 respektive auf das Jahr 2026 umzusetzen, teilte die Staatskanzlei mit.
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(sda)