12.06.2015, 05:10 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Bundesstrafgericht in Bellinzona erachtet Auslieferungen in den unabhängigen Staat Kosovo grundsätzlich als möglich. Das Gericht wies eine Beschwerde eines Mannes ab, der einen Doppelmord begangen haben soll. Seine Auslieferung hatte die UNO-Verwaltung beantragt. Der Mann hatte argumentiert, dass ihn im Kosovo kein unabhängiger Richter und kein faires Verfahren erwarten. Die Richter halten in ihrem Entscheid fest, dass der Kosovo nach seiner Unabhängigkeitserklärung grundsätzlich die Merkmale eines Staates erfüllt. Zwar könne die Lage noch nicht als absolut stabil bezeichnet werden. Die UNO nehme aber ihre Schutzaufgaben weiterhin wahr.
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