12.06.2015, 04:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
Anzeige
Der Bundesrat hat Mindestanforderungen für private Sicherheitsfirmen erlassen. Bevor eine Bundesbehörde in der Schweiz oder im Ausland eine private Sicherheitsfirma beauftragt, muss neu deren guter Ruf nachgewiesen sein. Damit wolle man Draufgänger unter den Securitys ausschliessen, sagt Marc Schinzel vom Bundesamt für Justiz: Man wolle sicherstellen, dass seriöse Firmen den Zuschlag bekommen. Zudem solle es keine Diskrepanz zwischen den privaten Securitys und behördlichen Organen geben. Hintergrund für die Massnahmen bildet der Irak-Krieg, wo es zu Übergriffen von Sicherheitsleuten im Gefängnis Abu Ghraib kam.
Anzeige
Punkte sammeln & gewinnen
Aktuelle Wettbewerbe & Prämien