12.06.2015, 07:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die Angestellten der UBS in Zürich müssen im Zusammenhang mit der Steueraffäre in den USA keine Strafen befürchten. Eine Gesetzeslücke schütze sie vor einer Anzeige wegen Beihilfe zum Steuerbetrug in den USA. Zu diesem Schluss kommt ein interner Bericht der Zürcher Staatsanwaltschaft, wie Radio DRS berichtete. Das Schweizer Recht biete keine Handhabe für eine Strafverfolgung.
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