11.06.2015, 19:05 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Im Kanton Schwyz soll das Weiterziehen eines Zivilprozesses erschwert werden. Wie es im Entwurf für die Revision der Gerichts-, Zivil- und Strafprozessverordnung heisst, können die Einzelrichter neu über einen Streitwert bis zu 8.000 Franken endgültig entscheiden. Erst wenn dieser Betrag höher liegt, ist das Bezirksgericht zuständig. Ziel der Vorlage ist es, die Bezirksgerichte und das Kantonsgericht zu entlasten.
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