Einbürgerungen an der Urne bleiben ausgeschlossen, ablehnende Entscheide sind zu begründen und können angefochten werden. Das hat der Souverän mit seinem klaren Nein zur Volksinitiative der SVP "für demokratische Einbürgerungen" bestätigt. Die SVP wollte einen Bundesgerichtsentscheid von 2003 korrigieren, mit dem Urnenabstimmungen über die Einbürgerung verfassungswidrig erklärt wurden. Die Gemeinden sollten das zuständige Organ für die Einbürgerung wieder frei bestimmen können, die Entscheide ohne Begründungspflicht endgültig sein.
Mit diesem Vorschlag fing die erfolgsverwöhnte SVP eine regelrechte Schlappe ein. Das Volk lehnte ihre Initiative mit rund 64 Prozent gegen 36 Prozent deutlich ab. Auch das Ständemehr war kein Thema: Nur gerade der Kanton Schwyz stimmte zu, mit 60 Prozent allerdings recht klar. Ein knappes Ja mit 51 Prozent gab es auch in der Gemeinde Emmen. Die Gemeinde hatte mit diskriminierenden Urnenenentscheiden das Bundesgerichtsurteil von 2003 provoziert.