Der Luzerner Staatsanwalt hat den Freispruch für den Heimarzt des Pflegeheims Eichhof akzeptiert. Das Urteil des Luzerner Obergerichts ist aber noch nicht rechtskräftig. Das Obergericht hatte den ehemaligen Heimarzt im März vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Es kam zum Schluss, dass das letzte Opfer des „Todespflegers“ nicht zwingend hätte gerettet werden können, wenn der Arzt die aussergewöhnlichen Todesfälle früher gemeldet hätte. Der Staatsanwalt verzichtet auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Dennoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil die Beschwerdefrist noch nicht ausgelaufen ist. Der „Todespfleger“ hatte in den Jahren 1995 bis 2001 insgesamt 22 betagte Menschen getötet, neun davon im Pflegeheim Eichhof.