12.06.2015, 12:45 Uhr
· Online seit 14.06.2013, 15:28 Uhr
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Das Justizministerium hat die vorläufige Umsetzung der Abzocker-Initiative vorgelegt. Der Erlass soll am 1.Januar 2014 in Kraft treten. Damit ist unter anderem die Abgangsentschädigung ab nächstem Jahr verboten. Das Stimmvolk hatte die Abzocker-Initiative im März mit 68 Prozent angenommen. Die vorläufige Umsetzung wird solange gelten, bis das Parlament die neuen Verfassungsbestimmungen auf Gesetzesstufe realisiert hat.
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