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AFR18: Abstimmung wie geplant am 19. Mai

AFR18: Abstimmung wie geplant am 19. Mai

15.04.2019, 13:05 Uhr
· Online seit 15.04.2019, 12:13 Uhr
Die Stimmrechtsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung
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Die kantonale Volksabstimmung zur Luzerner Aufgaben- und Finanzreform AFR18 findet wie geplant am Sonntag, 19. Mai statt. Die Stimmrechtsbeschwerde verschiedener Luzerner Gemeinden hat keine aufschiebende Wirkung, so das Bundesgericht. Somit ist die Abstimmung zeitgleich mit der eidgenössischen Vorlage zur Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF).

Zwölf Luzerner Gemeinden hatten eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Aufgaben- und Finanzreform AFR18 eingereicht. Trotzdem findet die Volksabstimmung im Kanton Luzern nun wie geplant am Sonntag, 19. Mai statt. Laut Bundesgericht hat die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung. Die Gemeinden sind unter anderem nicht einverstanden damit, dass die Abstimmung zeitgleich mit der eidgenössischen Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung stattfindet. Inhaltlich hat das Bundesgericht noch nicht entschieden.

Kern der Aufgaben- und Finanzreform AFR 18

Mit der Aufgaben- und Finanzreform AFR18 sollen zwei Aufgaben neu geregelt werden. Der Kanton und die Gemeinden wollen sich die Kosten der Volksschulbildung neu im Verhältnis 50:50 teilen. Der Kanton würde auch den Grossteil der Kosten des Hochwasserschutzes (Wasserbau und Gewässerunterhalt) übernehmen.

200 Millionen Franken Mehrkosten für den Kanton

Für den Kanton würden mit der AFR18 rund 200 Millionen Franken Mehrkosten anfallen. Diese würden gegenfinanziert, indem die Gemeinden Kosten bei anderen Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch ein Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinden für ein Jahr sowie Anpassungen im Finanzausgleich. Auch die Erträge der geplanten kantonalen Steuergesetzrevision 2020, die an die Steuervorlage (STAF) des Bundes anschliesst, würden in die Finanzierung der Reform einfliessen.

AFR18 soll öffentliche Haushalte ins Lot bringen

Der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann betonte, dass der Kanton die Gemeinden in jenen Aufgabenbereichen unterstütze, die besonders umfangreich seien und einzelne Gemeinden stark belasteten. Mit der AFR 18 würden Lasten und Finanzen zwischen Kanton und Gemeinden gerecht verteilt und die öffentlichen Haushalte wieder ins Lot gebracht werden.

Die Weitere Informationen zur AFR 18 können Online eingesehen werden. Die Abstimmungsbotschaft wird den Stimmberechtigten in den kommenden Tagen zugestellt.

veröffentlicht: 15. April 2019 12:13
aktualisiert: 15. April 2019 13:05

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