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Anpassung der Luzerner Bau- und Zonenordnung

Anpassung der Luzerner Bau- und Zonenordnung

13.06.2019, 18:35 Uhr
· Online seit 13.06.2019, 17:41 Uhr
Die Stadtregierung will damit den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern
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Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Luzern soll überarbeitet werden. Die Stadtregierung will damit einerseits den Wirtschaftsstandort Luzern stärken und andererseits den gemeinnützigen Wohnungsbau weiter fördern.

Bis 2035 soll die Bevölkerungszahl der Stadt Luzern von heute 81'500 auf rund 97'500 ansteigen. Im gleichen Umfang soll die Zahl der Arbeitsplätze zunehmen. Grundlage für die qualitätsvolle Entwicklung von Luzern sei die Bau- und Zonenordnung, sagt die Stadtluzerner Baudirektorin Manuela Jost. Die präsentierte Teilrevision der BZO sei nötig, weil seit der letzten Gesamtrevision vor sechs Jahren aufgrund von Gerichtsurteilen, Beschwerdeverfahren, neuen übergeordneten gesetzlichen Vorgaben und Volksentscheiden Bereinigungen gemacht werden müssen.

Unternehmen profitieren

So definierte die Stadtregierung für die Teilrevision 22 Anpassungen. Um den Wirtschaftsstandort zu stärken, soll beispielsweise ermöglicht werden, dass der Hauptsitz der Luzerner Kantonalbank (LUKB) ausgebaut werden kann. Vorgesehen seien zwei zusätzliche Vollgeschosse und Technikaufbauten, sagte Bruno Gsteiger, Projektleiter Nutzungsplanung. Dieser Aufbau hebe sich von der Höhe her nicht beträchtlich von den anderen Gebäuden ab, da die LUKB heute noch nicht die maximale Bauhöhe ausgenutzt habe.

Weiter soll auch die CSS die Möglichkeit erhalten, ihren Hauptsitz an der Tribschenstrasse wunschgemäss auszubauen. In diesem Fall aber ist parallel zur BZO-Revision noch ein Abbruchgesuch beim Kantonsgericht hängig. Die Versicherung will das auf dem erworbenen benachbarten Grundstück liegende Gewerbegebäude abreissen. Gegen diese Pläne formierte sich Widerstand.

Günstiger Wohnraum

Der Stadtrat will mit Umzonungen und Anpassungen der Baulinien oder der Fassadenhöhen auch den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern. Beispielsweise in der Würzenbachmatte, in der Maihofhalde, im Himmelrich, in der Industriestrasse oder auf dem Areal an der Kleinmatt-/Bireggstrasse, wo nach dem Umzug der Feuerwehr auf das EWL-Areal an die Industriestrasse ebenfalls günstige Wohnungen entstehen sollen.

Weiter hatte das Stimmvolk im Rahmen der Gesamtrevision der BZO ein Hochhaus beim Hotel Seeburg abgelehnt. Zur Erhaltung des Jesuitenhofs und zur Weiterentwicklung des Hotels wurde nun ein Projekt ohne Hochhaus ausgearbeitet. Dafür sei ein Baubereich für Neubauten entlang der Waldgrenze festgelegt, sagte Gsteiger.

BZO von Luzern und Littau zusammenführen

Die Änderung des Bau- und Zonenreglements und des Zonenplans liegen vom 17. Juni bis am 16. Juli öffentlich auf. Mögliche Einsprachen sollen bis im Herbst behandelt sein, sagte Jost. Die Beratung der Teilrevision in der Baukommission und im Stadtparlament ist im Sommer 2020 geplant. Die Vorlage unterliegt dem fakultativen Referendum.

Läuft alles nach Plan, so soll die revidierte BZO im Herbst 2020 in Kraft treten und ab 2023 mit jener des Stadtteils Littau zusammengeführt werden. Littau brachte damals eine frisch revidierte BZO in die Fusion mit Luzern.

(Quelle: sda)

5. März 2020 - 14:45

Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern soll angepasst werden

veröffentlicht: 13. Juni 2019 17:41
aktualisiert: 13. Juni 2019 18:35

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