Diverse News

Armut vor und nach der Pensionierung

Armut vor und nach der Pensionierung

17.05.2019, 19:45 Uhr
· Online seit 17.05.2019, 17:05 Uhr
Der Bundesrat will eine Überbrückungsrente für Ausgesteuerte über 60
Anzeige

Jeden Monat werden bis zu 4'000 Menschen in der Schweiz von der Arbeitslosenkasse ausgesteuert und müssen dann von der Sozialhilfe leben. Für viele Betroffene bedeutet dies Armut vor und nach der Pensionierung. Und zwar, weil während dem Sozialhilfebezug keine Pensionsgelder bezahlt werden und dieses Geld dann nach der Pensionierung fehlt. Der Bundesrat hat am Mittwoch vorgeschlagen, ausgesteuerten Personen über 60 eine Überbrückungsrente zur Verfügung zu stellen.

Diesem Vorschlag sehen manche mit gemischten Gefühlen entgegen. Im Interview mit Radio Pilatus und Tele 1 gab ein Mann aus Willisau seinen Unmut zum Ausdruck. Er ist 58 Jahre alt und bereits von der Arbeitslosenkasse ausgesteuert. «Ich habe die Kündigung bekommen zusammen mit der Anweisung, dass ich noch meinen Nachfolger einarbeiten soll», sagte er. Die Überbrückungsrente sei besser als nichts, aber arbeiten wäre noch besser.

Für den Luzerner SVP Nationalrat Franz Grüter ist dieser Vorschlag des Bundesrats sogar grundfalsch. Der Bundesrat solle besser die Benachteiligung von älteren Arbeitsnehmenden angehen.

Laut einer Studie der Hochschule Luzern haben es Menschen über 50, welche entlassen werden, schwer, wieder einen Job zu finden. Auch eine Umfrage des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco bei den Arbeitnehmenden kommt auf ähnliche Ergebnisse.

Überbrückungsrente mit Bundesgelder finanzieren

Verbesserungen soll es aber auch für jene geben, die trotz allem keine Arbeit finden und im Alter von 60 Jahren oder mehr ausgesteuert werden, also keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung mehr erhalten. Sie sollen zum einen leichter Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen erhalten.

Zum anderen sollen sie nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen sein, sondern bis zur Pensionierung eine Überbrückungsleistung erhalten. Damit wolle der Bundesrat eine Lücke im Sozialsystem schliessen, sagte Sozialminister Alain Berset. Finanziert werden soll die neue Leistung mit Bundesgeldern.

Ähnlich wie Ergänzungsleistungen

Eine solche Rente soll nur erhalten, wer mindestens 20 Jahre lang in die AHV eingezahlt hat. Zudem muss er oder sie weniger als 100'000 Franken Vermögen haben, wobei selbst bewohntes Wohneigentum nicht angerechnet würde. Die Berechnung der Überbrückungsleistung würde auf den Vorschriften für die Ergänzungsleistungen basieren. Weil während des Bezugs der Überbrückungsleistung noch keine AHV-Rente bezogen werden kann, würde der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf aber um einen Zuschlag von 50 Prozent erhöht.

Die Rente der Pensionskasse würde nach Abzug eines Freibetrags als Einkommen angerechnet. Bei einer Weiterversicherung in der bisherigen Pensionskasse könnten die Beiträge als Ausgabe angerechnet werden. Plafoniert werden soll die Überbrückungsrente auf den dreifachen Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf. Für Alleinstehende sind das 58'350 Franken, für Ehepaare 87'525 Franken.

Quelle: sda

veröffentlicht: 17. Mai 2019 17:05
aktualisiert: 17. Mai 2019 19:45

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch