12.06.2015, 12:45 Uhr
· Online seit 14.06.2013, 16:52 Uhr
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Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug hat eine Beschwerde gegen den Bebauungsplan Salesianum gutgeheissen. Der Bebauungsplan wird damit aufgehoben. Das Zuger Stimmvolk hatte vor anderthalb Jahren Ja gesagt zum Projekt mit 60 Eigentumswohnungen. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass diese Überbauung das Ortsbild zu sehr verändern würde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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