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Beiträge an regionalen Personenverkehr erhöht

Beiträge an regionalen Personenverkehr erhöht

06.11.2019, 12:48 Uhr
· Online seit 06.11.2019, 12:33 Uhr
Fünf Zentralschweizer Kantone werden um 7.5 Millionen Franken pro Jahr erleichtert
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Der Bund erhöht seine Beiträge an den öffentlichen regionalen Personenverkehr. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Die Kantone werden dadurch um 7,5 Millionen Franken pro Jahr entlastet.

Weniger bezahlen müssen elf Kantone, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt. Es sind die Kantone Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen und Tessin. Für die anderen Kantone ändert sich nichts.

Die Erhöhung der Bundesbeiträge liegt laut dem Bundesrat im Rahmen des bestehenden Budgets und erfordert keine Erhöhung des Verpflichtungskredits. Das Parlament muss also nicht darüber befinden.

Ab Fahrplanjahr 2020

Die rund 1400 Linien des regionalen Bus- und Zugverkehrs in der Schweiz werden vom Bund und von den Kantonen bestellt und mit jährlich rund zwei Milliarden Franken abgegolten. Im Personenbeförderungsgesetz ist vorgeschrieben, dass Bund und Kantone gesamtschweizerisch je die Hälfte der Abgeltungen bezahlen.

Die Anteile der Kantone werden gemäss Bevölkerungsdichte berechnet: In bevölkerungsreichen städtischen Kantonen ist der Kantonsanteil grösser, in bevölkerungsarmen ländlichen bezahlt der Bund mehr. Heute liegt der Bundesanteil gesamtschweizerisch leicht unter 50 Prozent. Erhöht werden die Bundesbeiträge ab dem Fahrplanjahr 2020.

(Quelle sda)

veröffentlicht: 6. November 2019 12:33
aktualisiert: 6. November 2019 12:48

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