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Dashcam-Beweise gelten nicht immer

Dashcam-Beweise gelten nicht immer

10.10.2019, 12:19 Uhr
· Online seit 10.10.2019, 11:58 Uhr
Das Bundesgericht hat ein Urteil des Zürcher Obergerichts aufgehoben
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Das Bundesgericht hat eine Frau wieder freigesprochen. Das Obergericht Zürich hatte sie zuvor wegen mehreren Verkehrsdelikten verurteilt. Der Freispruch wurde damit begründet, dass die Frau nur aufgrund einer Dashcam, also einer Video-Kamera in einem anderen Fahrzeug, überführt werden konnte.

Hat jemand eine sogenannte Dashcam im Auto, sehen andere Verkehrsteilnehmer/innen dies von aussen nicht. Sie merken also auch nicht, dass sie gefilmt werden. Laut dem Bundesgericht ist dies ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz. Deshalb hat es ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich aufgehoben. Dabei ging es um eine Frau, die gegen diverse Verkehrsregeln verstossen hatte.

Dieser Entscheid des Bundesgerichts bedeutet aber nicht, dass Dashcam-Bilder überhaupt nicht als Beweismittel verwendet werden dürfen. In diesem Fall ging es nicht um schwere Straftaten. Für solche Fälle fehlen momentan Regelungen. Gemäss Schweizer Gesetz fallen jedoch etwa Raser unter schwere Straftaten. Dafür sind die Regelungen anders.

veröffentlicht: 10. Oktober 2019 11:58
aktualisiert: 10. Oktober 2019 12:19

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