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Freddy Nock muss ins Gefängnis

Vorsätzliche Tötung

Freddy Nock muss ins Gefängnis

29.05.2020, 08:14 Uhr
· Online seit 11.12.2019, 20:30 Uhr
Das Bezirksgericht Zofingen AG hat Hochseilartist Freddy Nock der versuchten vorsätzlichen Tötung seiner Ehefrau schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren.
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Der 55-Jährige muss 10 Monate absitzen. Für die restlichen 20 Monate gewährte ihm der Richter einen bedingten Strafvollzug, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Nock kommt für die Dauer von drei Monaten auf Antrag des Staatsanwalts in Sicherheitshaft.

Die Gerichtspräsidentin sagte am Mittwochabend bei der Urteilseröffnung, für einen Schuldspruch müsse der Angeklagte nicht geständig sein. In diesem Fall stehe - wie oft bei häuslicher Gewalt - Aussage gegen Aussage. Es obliege dem Gericht, die Glaubhaftigkeit der Aussagen zu prüfen.

Frau sagte widerspruchsfrei aus

Nock hatte gemäss Anklage versucht, seine Frau im März 2013 mit einem Kissen zu ersticken. Das Gericht stelle auf die Aussagen der Frau ab, sagte die Gerichtspräsidentin weiter. Die Frau habe von Beginn an widerspruchsfrei ausgesagt und keine pauschalen Beschuldigungen erhoben.

Auch habe sie die Tat nicht erfunden. Die Aussagen des Opfers seien «glaubhaft und authentisch». Daran bestehe kein Zweifel, hiess es bei der Begründung des Urteils.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Bezirksgericht sprach Nock von den Vorwürfen der mehrfachen Gefährdung des Lebens und der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung frei. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren gefordert, der Verteidiger einen Freispruch. Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

In der Ehe kam es immer wieder zu Streit und gegenseitigen Tätlichkeiten. Die beiden getrennt Lebenden liefern sich auch ein Seilziehen um das Sorgerecht ihres 8-jährigen Sohnes.

(Quelle sda)

5. März 2020 - 09:31

Der Prozess um Freddy Nock

veröffentlicht: 11. Dezember 2019 20:30
aktualisiert: 29. Mai 2020 08:14
Quelle: sda

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