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Gegenentwurf zu Luzerner Kulturlandschafts-Initiativen

Gegenentwurf zu Luzerner Kulturlandschafts-Initiativen

21.06.2019, 17:52 Uhr
· Online seit 21.06.2019, 17:29 Uhr
Auch die Luzerner Kantonsregierung will das Kulturland besser schützen
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Weniger Zersiedelung und einen besseren Schutz der Landschaft: Dies fordern gleich zwei Initiativen im Kanton Luzern zur Kulturlandschaft. Die Regierung lehnt beide Initiativen ab, unterstützt die Anliegen jedoch grundsätzlich. Deshalb hat sie einen Gegenvorschlag formuliert. 

"Der Kanton Luzern und die Schweiz sind nicht fertig gebaut", davon gehe die Regierung aus, sagte Baudirektor Robert Küng, als er sich am Freitag in seiner letzten Medienkonferenz als Regierungsrat zu den beiden Initiativen zur Luzerner Kulturlandschaft äusserte. Diese stammten aus einer Zeit, als in den Köpfen der Bevölkerung noch Kräne und verbaute Fussballfelder das Landschaftsbild prägten.

Richtplan macht Gemeinden restriktive Vorgaben

Doch das sei nicht mehr so. Der Richtplan des Kantons mache jeder einzelnen Gemeinden sehr restriktive Vorgaben zum Wachstum und fordere Verdichtung. Rund 20 Gemeinden hätten zu grosse Bauzonen und sähen sich mit Rückzonungsforderungen konfrontiert. Sie täten sich schwer damit, sagte Küng.

Kanton will bei Raumplanung beweglich bleiben

Der Kanton Luzern wolle allerdings bei der Raumplanung beweglich bleiben und genau dies erschwerten die Initiativen, sagte der Baudirektor. Die Gesetzesinitiative will landwirtschaftliche Nutzflächen stärker schützen und die Kompensationsmöglichkeiten für Fruchtfolgeflächen einschränken.

Bei Letzteren handelt es sich um für die Landwirtschaft besonders geeignetes, ackerfähiges Land. Wird heute für eine Betriebserweiterung oder einen Sportplatz eine solche Fläche verbaut, muss man diese kompensieren.

Die Kompensation erfolgt durch eine Rückzonung oder aber durch eine Bodenverbesserung andernorts, womit Fruchtfolgefläche entsteht. Letzteres soll laut den Initianten nicht mehr möglich sein, weil dadurch mitunter die Biodiversität beeinträchtigt wird. Damit mache die Initiative das Verbauen von Fruchtfolgeflächen faktisch unmöglich, kritisiert die Regierung.

Entschädigungsforderungen

Ein Dorn im Auge ist ihr zudem die geforderte Verschärfung für das Verbauen von landwirtschaftlicher Nutzfläche, wovon sich 1'200 Hektaren innerhalb der Bauzone befinden. Könnten solche nicht mehr genutzt werden, laufe das einerseits dem Verdichtungsgebot zuwider. Anderseits resultierten Bauverbote innerhalb der Bauzone, was ein Eingriff ins Privateigentum darstelle und Entschädigungsforderungen zulasten der Gemeinden zur Folge habe.

Die Anliegen der Initiative entsprechen laut der Regierung grösstenteils gelebter Praxis. Weil sie jedoch nicht vollständig im Gesetz verankert sind, nimmt die Regierung einige Teile in einen Gegenentwurf auf und ergänzt das Planungs- und Baugesetz.

Regierung ist gegen Verfassungsinitiative

Nichts wissen will die Regierung dagegen von der Verfassungsinitiative, die eine Verankerung in der Kantonsverfassung anstrebt. Sie habe gar keinen stärkeren Schutz von Kulturland zur Folge, zumal der Inhalt geltendes Bundesrecht bloss wiederhole.

Genau deshalb lehne die Regierung sie ab, weil man nur unerlässliches und wesentliches in der Kantonsverfassung haben wolle, sagte Küng. Beide Initiativen seien gültig, das Luzerner Kantonsparlament wird sie frühstens Ende Oktober beraten, eine mögliche Volksabstimmung wäre im Frühjahr 2020 denkbar.

Quelle: sda

5. März 2020 - 14:41

Luzerner Kantonsregierung präsentiert Gegenentwurf zu Kulturlandschafts-Initiativen

veröffentlicht: 21. Juni 2019 17:29
aktualisiert: 21. Juni 2019 17:52

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