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Heiratsstrafe-Initiative wird nochmals behandelt

Heiratsstrafe-Initiative wird nochmals behandelt

10.04.2019, 12:29 Uhr
· Online seit 10.04.2019, 11:01 Uhr
Das Bundesgericht hat zum ersten Mal für eine Abstimmungsbeschwerde entschieden
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Das Bundesgericht hat am Mittwoch entschieden, dass die Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» aus dem Jahr 2016 nochmals behandelt wird. Es ist das erste Mal in der Geschichte seit der Gründung des Bundestaates im Jahr 1848.

Ein freudiger Tag für die CVP. Ihre Abstimmungsbeschwerde zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» wurde vom Bundesgericht gutgeheissen. Das ist seit der Gründung des Bundestaates im Jahr 1848 noch nie vorgekommen.

Die Hintergründe

Die Initiative wurde im Februar 2016 mit 50,8 Prozent vom Volk knapp abgelehnt. Die Stimmbürger folgten somit der Empfehlung des Bundesrates. Dieser schrieb im Abstimmungsbüchlein, dass rund 80'000 Doppelverdiener-Ehepaare von der so genannten Heiratsstrafe betroffen seien. Fast zwei Jahre später wurde bekannt, dass diese Zahl falsch geschätzt wurde. Es seien rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare betroffen, gab der Bundesrat 2018 bekannt. Die Steuerverwaltung hatte sich also gewaltig verschätzt.

Diese öffentliche Stellungnahme des Bundesrates gab der CVP Anlass zu einer Abstimmungsbeschwerde. In acht Kantonen, unter anderem auch im Kanton Zug, reichten CVP-Politiker bei der Kantonsregierung Beschwerde ein. Diese gingen jedoch nicht darauf ein. Die Angelegenheit betreffe nicht nur ihren Kanton, sonders sei weitreichender. Auch der Bundesrat trat nicht auf die Beschwerden ein, da es nicht in seine Zuständigkeit falle und verwies auf das Bundesgericht. Die CVP wandte sich also danach ans Bundesgericht.

Was ist die Heiratsstrafe genau?

Doppelverdiener-Ehepaare werden in der Schweiz gegenüber unverheirateten Paaren steuerlich benachteiligt. Das liegt vor allem daran, dass Ehepaare im Gegensatz zu Konkubinatspartnern gemeinsam besteuert werden und somit in eine höhere Progression fallen. Das heisst, dass Doppelverdiener-Ehepaare mehr Steuern bezahlen müssen. Von einer Diskriminierung ist die Rede, wenn ein Ehepaar steuerlich mindestens zehn Prozent mehr belastet wird als ein unverheiratetes Paar. Über die Anzahl der Betroffenen gehen die Meinungen auseinander.

Was passiert nun?

Ob es eine erneute Volksabstimmung gibt oder ob die Vorlage zuerst nochmals ins Parlament geht, ist noch nicht klar. Es gibt nämlich auf nationaler Ebene kein Präzedenzfall. Der Bundesrat muss nun über das weitere Vorgehen entscheiden.

5. März 2020 - 10:23

Die Heiratsstrafe-Initiative wird nochmals behandelt.

veröffentlicht: 10. April 2019 11:01
aktualisiert: 10. April 2019 12:29

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