Eine Pyrotechnik-Handelsfirma in Cham hat mehrere Gesetze und Richtlinien betreffend Verkauf, Lagerung und Transport verstossen. Der Geschäftsführer und Mittelsmann wurden verzeigt.
Ende Oktober 2019 hat die Zuger Polizei eine Meldung vom Fedpol erhalten. Die Firma aus Cham wurde verdächtigt, Pyroartikel ohne entsprechende Verkaufs- und Lagerbewilligung zu verkaufen, wie es die Zuger Polizei in einer Mitteilung bestätigt. Bei einer Kontrolle durch die Lagerräume, stellte es sich heraus, dass das Handelsunternehmen rund zwei Tonnen Feuerwerkskörper der Kategorie F1, F2 und F3 nicht korrekt gelagert hatte. Laut VKF-Brandschutzrichtlinien hätten die pyrotechnischen Gegenstände mit einem genügenden Sicherheitsabstand zu Wohngebieten, gelagert werden müssen. Zudem fand man heraus, dass sich die Firma beim Transport nicht an die Gefahrengutvorschriften gehalten habe. Ein Teil der Feuerwerkskörper durfte in der Schweiz nicht verkauft werden und wurde dabei sachgemäß vernichtet.
Geschäftsführer und Mittelsmann angezeigt
Der 62-jährige Geschäftsführer sowie der 33-jährige Mittelsmann hatten keine Bewilligung für den Verkauf von pyrotechnischen Artikeln. Sie müssen sich vor der Staatsanwaltschaft Zug verantworten.