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Kein Feuerverbot in Zentralschweizer Kantonen

Kein Feuerverbot in Zentralschweizer Kantonen

29.07.2019, 12:19 Uhr
· Online seit 29.07.2019, 11:20 Uhr
Damit darf am 1. August auch definitiv Feuerwerk gezündet werden
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Der Niederschlag am Wochenende hat die Situation entspannt: Der Kanton Luzern hebt das bedingte Feuerverbot per sofort auf. Auch die Kantone Ob- und Nidwalden haben die Waldbrandgefahr zurückgestuft. Anders der Kanton Uri: Dort herrscht nach wie vor erhebliche Waldbrandgefahr. Feuerwerk ist am 1. August erlaubt, doch Vorsicht ist überall geboten.

Aufgrund der grösseren Regenmengen der letzten zwei Tage und den kühleren Temperaturen hebt der Kanton Luzern das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe nach Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen im ganzen Kantonsgebiet per sofort auf. Dies heisst es in einer Mitteilung. Das bedeutet: Feuer sind auch wieder ausserhalb von fest eingerichteten Feuerstellen im Wald und in Waldesnähe erlaubt.

Feuerwerke ebenfalls erlaubt

Zudem dürfen am 1. August Feuerwerkskörper gezündet werden. Der Kanton Luzern ruft die Luzerner Bevölkerung aber weiterhin zum vorsichtigen Umgang mit Feuer und Feuerwerk auf.

Gefahrenstufe im Kanton Uri wird beibehalten

Anders ist die Situation im Kanton Uri: Auch dort hat die zuständige Fachstelle die Waldbrandgefahr am Montagmorgen neu beurteilt. Da die Niederschlagsmengen regional sehr unterschiedlich ausgefallen sind, gilt im Kanton Uri nach wie vor Gefahrenstufe 3 von 5. Die Bevölkerung ist weiterhin zum sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie im Freien aufgefordert, heisst es in einer Mitteilung.

Feuerwerk und Höhenfeuer sind im Kanton Uri am 1. August erlaubt. Dies jedoch mit der notwendigen Vorsicht, heisst es in der Mitteilung weiter.

Situation der anderen Zentralschweizer Kantone

In den Kantonen Schwyz und Zug verändert sich momentan nichts. Die beiden Kantone hatten trotz Hitzewelle ohnehin keine Anpassungen vorgenommen. Die Waldbrandgefahr ist "mässig". 

Die Behörden der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden haben die Waldbrandgefahr von der Stufe 3 auf die Stufe 2 zurückgesetzt. Dies bedeutet, dass die Gefahr noch als "mässig" eingestuft wird. Die Kantone rufen dazu auf, weiterhin vorsichtig zu sein mit Feuer und Feuerwerk.

Quelle: sda

5. März 2020 - 10:01

Am 1. August darf definitiv Feuerwerk gezündet werden

veröffentlicht: 29. Juli 2019 11:20
aktualisiert: 29. Juli 2019 12:19

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