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Komatrinker sollen für ihre Ausnüchterung selber bezahlen

Komatrinker sollen für ihre Ausnüchterung selber bezahlen

12.06.2015, 12:31 Uhr
· Online seit 28.04.2013, 08:27 Uhr
Gewerbeverband fordert Haftungspflicht im Alkoholhandelsgesetz
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Wer sich ins Koma trinkt, soll für die Ausnüchterung künftig selber bezahlen. Dies verlangt der Gewerbeverband und reagiert damit auf das nächtliche Verkaufsverbot von zehn Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Nicht die Allgemeinheit, sondern die Verursacher müssten die Folgen des Rauschtrinkens tragen, argumentiert der Gewerbeverband im Sonntagsblick. Der Gewerbeverband setzt sich nun dafür ein, dass diese Haftungspflicht im Alkoholhandelsgesetz verankert wird.

veröffentlicht: 28. April 2013 08:27
aktualisiert: 12. Juni 2015 12:31

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