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Läden in Zug sollen länger offen haben dürfen

Läden in Zug sollen länger offen haben dürfen

30.09.2019, 18:43 Uhr
· Online seit 30.09.2019, 18:30 Uhr
Eine Initiative fordert eine Stunde Verlängerung am Abend
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Die Läden im Kanton Zug sollen abends länger offen haben dürfen, als bisher. Und zwar eine Stunde. Dazu haben bürgerliche Jungparteien am Montag eine Initiative eingereicht. 

Insgesamt kamen 2'027 Unterschriften zusammen, wie das Initiativ-Komitee "Länger einkaufen" am Montag mitteilte. Das Komitee besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der jungen Grünliberalen, der jungen SVP und der Jungfreisinnigen. Für das Zustandekommen der Initiative waren 2'000 Unterschriften nötig.

Ladenöffnungsgesetz ist veraltet

Das Einkaufsverhalten der Kunden habe sich verändert, viele wollten vermehrt auch nach 19 Uhr einkaufen, wird Gian Brun, Präsident der Jungfreisinnigen des Kantons Zug, in der Mitteilung zitiert.

Für die bürgerlichen Jungparteien ist die Initiative "ein waschechter Kompromiss". Weil eine vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten schon einmal abgelehnt wurde, reichten sie den "moderaten Vorschlag" ein. Mit der Initiative soll das "veraltete Ladenöffnungsgesetz" aus dem Jahr 2003 angepasst werden.

Konsum vor Ort verstärken

Konkret soll künftig jeder Ladenbesitzer von Montag bis Freitag von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr und samstags bis 18 Uhr den Laden öffnen können. Innerhalb dieser Zeit sei er völlig frei und könne sich ganz auf die Bedürfnisse seiner Kunden ausrichten, hält das Komitee fest.

Viele Zuger würden heute ihre Einkäufe ausserhalb des Kantons erledigen, da dort attraktivere Ladenöffnungszeiten herrschten. Aargau, Obwalden, Nidwalden, Schwyz und Zürich kennten überhaupt keine Ladenöffnungszeiten mehr. "Künftig soll wieder mehr hier vor Ort konsumiert werden", schreiben die Initianten.

Revision auch in Luzern

Der Kanton Luzern hat heute die restriktivsten Landenöffnungszeiten der Schweiz. Sie sind deswegen seit Jahren umstritten. Alle Bemühungen einer Liberalisierung scheiterten aber 2006, 2012 und 2013 an der Urne. Vor wenigen Wochen aber unterbreitete die Regierung dem Parlament eine Revision des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes.

Demnach dürfen die Läden von Montag bis Freitag neu bis 19 Uhr und somit eine halbe Stunde länger offen haben als bisher. Am Samstag wird das Einkaufen um eine Stunde bis um 17 Uhr erlaubt.

Kompensiert werden diese längeren Ladenöffnungszeiten mit einer Einschränkung des Abendverkaufs. Die Gemeinden können den Geschäften weiterhin erlauben, bis 21 Uhr Kundschaft zu empfangen, aber nur noch ein Mal und nicht mehr zwei Mal pro Woche. Nicht gerüttelt wird an der Vorgabe, dass die Läden am Tag vor einem Feiertag bereits um 17 Uhr dicht machen müssen.

Quelle: sda

veröffentlicht: 30. September 2019 18:30
aktualisiert: 30. September 2019 18:43

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