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Michael Lauber bleibt Bundesanwalt

Michael Lauber bleibt Bundesanwalt

25.09.2019, 12:36 Uhr
· Online seit 25.09.2019, 12:13 Uhr
Das Parlament hat den 53-Jährigen wiedergewählt
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Michael Lauber bleibt Schweizer Bundesanwalt. Das Parlament hat den 53-Jährigen am Mittwoch wiedergewählt. Schlussendlich gaben nur gerade sieben Stimmen den Ausschlag zu Gunsten Laubers. Er zeigte sich erleichtert. 

Laubers Wiederwahl war wegen der FIFA-Affäre gefährdet. Der Bundesanwalt hatte sich während laufenden Strafverfahren mit dem FIFA-Chef Gianni Infantino getroffen, ohne diese Treffen zu protokollieren. Schlussendlich gaben nur gerade sieben Stimmen den Ausschlag zu Gusten von Michael Lauber. 

Die Vereinigte Bundesversammlung hat Bundesanwalt Michael Lauber am Mittwoch, 25. September, im Amt bestätigt, allerdings mit knappem Resultat. Lauber erhielt 129 von 243 gültigen Stimmen. Das für die Bestätigung nötige absolute Mehr lag bei 122 Stimmen.

Laubers Stellungnahme

Nach seiner Wiederwahl hat Bundesanwalt Michael Lauber am Mittwoch vor den Medien eine sehr knappe Stellungnahme abgegeben. Er bedankte sich beim Parlament für das in ihn gesetzte Vertrauen. Dann bedankte er sich bei seiner Familie und seinen Freunden für die Unterstützung in der "nicht immer einfachen Zeit". 

Er werde sich gestärkt aus dieser Wiederwahl einsetzen für eine wirksame und moderne Strafverfolgung auf Bundesebene, sagte er. Gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Partnern im In- und Ausland werde er die richtigen Formen finden für die Bekämpfung der Kriminalität des 21. Jahrhunderts.

Knappes Wahlresultat

Ein knappes Wahlresultat war zu erwarten gewesen. Die SVP- und die FDP-Fraktion hatten sich zwar vorab hinter Lauber gestellt, und auch die SP hatte dies mit knappem Mehr getan. CVP und Grüne hingegen hatten keine Wahlempfehlung gemacht.

Hingegen hatte sich die Gerichtskommission mit 9 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen Laubers Wiederwahl ausgesprochen. Die - unterlegene - Mehrheit der Gerichtskommission hätte Lauber also nicht mehr wählen wollen. Das Ansehen der Bundesanwaltschaft sei "massiv geschädigt worden", erklärte Sprecher Lorenz Hess (BDP/BE).

Kopf der Institution

Die Wiederwahl müsse angesichts der Frage, ob Lauber Fehler gemacht habe, in Zweifel gezogen werden, sagte Ständerat Raphaël Comte (FDP/NE). Es gelte gleichzeitig, die Gewaltenteilung zu wahren. Eine Wiederwahl dürfe daher nur bei schweren Pflichtverletzungen in Erwägung gezogen werden. Heute lägen keine solchen vor.

Comte warnte vor leichtfertigen Entscheiden. "Der Kopf des Mannes ist auch der Kopf der Institution", sagte er. Werde dieser irrtümlich abgeschlagen, lasse sich das nicht rückgängig machen.

Juristische und persönliche Gründe

Für die Gerichtskommission fielen zudem juristische Gründe ins Gewicht. So hatte das Bundesstrafgericht eine Verletzung der Strafprozessordnung durch Lauber festgestellt. Damit seien die Voraussetzungen für eine Nichtwiederwahl gegeben, sagte Hess. Weiter stehe der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung im Raum.

Für die Kommission gibt es auch persönliche Gründe, Lauber nicht zur Wiederwahl zu empfehlen. Dazu gehört die mangelhafte Aufarbeitung. Die Kommission habe zu keinem Zeitpunkt festgestellt, dass Lauber sein Handeln kritisch hinterfragt habe, sagte Hess.

Dritte Amtszeit für Lauber

Michael Lauber kann nach der Wiederwahl am 1. Januar 2020 seine dritte Amtszeit antreten; diese dauert bis Ende 2023. Trotz Wiederwahl läuft weiterhin eine Untersuchung gegen Lauber.

Das Bundesstrafgericht hat zudem drei weitere Ausstandsgesuche gegen Bundesanwalt Michael Lauber und Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft (BA) abgewiesen. Gestellt hatten sie Ex-Fifa-Funktionär Urs Linsi und zwei ehemalige Funktionäre des Deutschen Fussball-Bunds.

Quelle: sda

5. März 2020 - 13:46

Michael Lauber bleibt Bundesanwalt

veröffentlicht: 25. September 2019 12:13
aktualisiert: 25. September 2019 12:36

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