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Nidwalden macht Weg frei für Spitalfusion

Nidwalden macht Weg frei für Spitalfusion

25.09.2019, 13:06 Uhr
· Online seit 25.09.2019, 12:48 Uhr
Kantonsspital soll Tochtergesellschaft des Kantonsspitals Luzern werden
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Ab nächstem Jahr soll das Kantonsspital Nidwalden eine Tochtergesellschaft des Kantonsspitals Luzern werden. Das Nidwaldner Kantonsparlament hat heute den Weg freigemacht für die Spitalfusion. 

2020 soll das Kantonsspital Nidwalden (KSNW) eine Tochtergesellschaft des Kantonsspitals Luzern werden. Das Gesetz wird so angepasst, dass das Spital als öffentlich-rechtliche Anstalt von heute in eine Aktiengesellschaft und eine Immobilien-Gesellschaft umgewandelt wird.

Das Spitalgesetz wurde vom Nidwaldner Kantonsparlament nach erster Lesung mit 51 zu 1 Stimmen genehmigt. Die Schlussabstimmung findet nach der zweiten Lesung statt.

Luzerner Kantonsspital übernimmt Aktienmehrheit

Das Luzerner Kantonsspital (Luks) und das KSNW arbeiten bereits seit zehn Jahren in einer gemeinsamen Spitalregion (Lunis) zusammen. In der heutigen Struktur sei das Nutzenpotenzial ausgeschöpft, sagte Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchliger (SVP).

Das Gesetz sieht nun vor, dass Nidwalden maximal 60 Prozent der KSNW-Aktien an das Luks verkaufen kann. Das Spitalgebäude in Stans bleibt im Besitz des Kantons Nidwalden. Die neue Immobilien-Gesellschaft vermietet der AG das Gebäude.

Mitspracherecht gewährleistet

Die Zusammenarbeit war in allen Fraktionen des Nidwaldner Kantonsparlament unbestritten. Die FDP-Sprecherin sagte stellvertretend, es sei die einzige Möglichkeit, das Spital am Leben zu erhalten.

Der Aktionärsbindungsvertrag gebe Nidwalden zudem das nötige Mitspracherecht, etwa bei Wechsel des Firmennamens und Kapitalerhöhungen. Zudem habe der Kanton eine Sperrminorität bei Pensionskassenwechsel oder Standortverlegung.

Stimmen gegen die Fusion

Nicht gegen die Zusammenarbeit, aber gegen die vielzitierte "Hochzeit" verwehrte sich der Sprecher der Fraktion Grüne/SP. Es sei eine freundliche Übernahme. Es stelle sich die Frage, wieso man heiraten müsse, nur weil zwei Spitaldirektoren gut miteinander auskommen.

Umstritten im Parlament war die Frage nach der Miete, die die Betreiber für das Spitalgebäude zahlen müssen. Therese Rotzer (CVP) wollte ins Gesetz geschrieben haben, dass die Kosten für die Wiederbeschaffung gedeckt werden müssten. Sonst werde der Steuerzahler dereinst zur Kasse gebeten, wenn Sanierungen anstehen.

Kein Gesamtarbeitsvertrag

Abgelehnt wurde ein Antrag von Thomas Wallimann (Grüne). Er verlangte, dass für das Personal ein Gesamtarbeitsvertrag mit der künftigen Betriebs-AG gesetzlich verankert wird. Die Regierung soll dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden gut behandelt werden. Ein GAV schütze jene Arbeitnehmenden, die auf der schwächeren Seite stünden.

In der gegenwärtigen Situation seien die Arbeitnehmer im Spital am längeren Hebel, entgegnete Lilian Lauterburg (FDP). Die Regierung lehnte einen GAV ebenfalls ab, ein solcher hätte Nachverhandlungen mit dem Kanton Luzern zur Folge. Es brauche zudem unternehmerische Freiheit.

Regierung regelt Entschädigung

Nicht freie Hand lassen will das Parlament dagegen dem Verwaltungsrat der Immobilien-Gesellschaft bei der Entschädigung. Diese sei durch die Kantonsregierung festzulegen, befand das Parlament einstimmig. 

Luzern und Nidwalden beschlossen 2009 eine gemeinsame Spitalversorgung über die Kantonsgrenze. Seit 2012 ist die Luzerner-Nidwaldner-Spitalregion (Lunis) durch einen Rahmenvertrag geregelt. Zwischen den beiden Spitälern findet seither ein enger Austausch statt.

Der Zusammenschluss der beiden Spitäler war im November 2018 von den Regierungen der beiden Kantone vertraglich geregelt worden. Im Falle eines Referendums hätte das Volk das letzte Wort.

Quelle: sda 

veröffentlicht: 25. September 2019 12:48
aktualisiert: 25. September 2019 13:06

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