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Niederlage für Bundesanwalt Lauber vor Gericht

Niederlage für Bundesanwalt Lauber vor Gericht

11.07.2019, 14:32 Uhr
· Online seit 11.07.2019, 14:00 Uhr
Er muss bei den Fifa-Ermittlungen im Ausstand bleiben
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Bundesanwalt Michael Lauber hat vor dem Bundesstrafgericht eine Niederlage erlitten. Wie aus dem Urteil des Gerichts zu entnehmen ist, müssen Lauber und zwei seiner Mitarbeitender in Zusammenhang mit den Fifa-Ermittlungen im Ausstand bleiben. Ein entsprechendes Gesuch den Ausstand aufzuheben ist vor Gericht abgeblitzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. 

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ist auf ein Revisionsbegehren von Bundesanwalt Michael Lauber nicht eingetreten. Lauber beantragte die Aufhebung der Beschlüsse, mit denen er und zwei Staatsanwälte im Fifa-Komplex in den Ausstand geschickt wurden.

Lauber machte Ausstandsgründe geltend

Wie den am Donnerstag publizierten Beschlüssen der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts zu entnehmen ist, machte Lauber Ausstandsgründe gegen den vorsitzenden Bundesstrafrichter der Beschwerdekammer, Giorgio Bomio, geltend. Diese Gründe seien ihm erst nach Abschluss des Verfahrens zur Kenntnis gelangt.

Welcher Art diese Ausstandsgründe sind, geht aus den aktuellen Beschlüssen der Beschwerdekammer nicht hervor. Der entsprechende Artikel der Strafprozessordnung sieht vor, dass eine bei der Strafbehörde tätige Person in den Ausstand tritt, wenn sie wegen Freundschaft oder Feindschaft mit einer Partei befangen sein könnte.

Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig

Weil es sich bei den streitigen Beschlüssen nicht um revisionsfähige Urteile handelt, ist die Berufungskammer nicht auf die Revisionsbegehren von Lauber eingetreten. Diese Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig und können ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Beim ehemaligen Staatsanwalt, der neben Lauber und einem weiteren Staatsanwalt im Fifa-Verfahren in den Ausstand hätte müssen, handelt es sich um Olivier Thormann. Er ist heute Mitglied der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts, also jener Kammer, welche die beiden am Donnerstag veröffentlichten Beschlüsse gefällt hat. 

Quelle: sda

veröffentlicht: 11. Juli 2019 14:00
aktualisiert: 11. Juli 2019 14:32

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