Eine Scheune eines Schweinemastbetriebs mitten im Werthensteiner Ortsteil Schachen muss stillgelegt werden. Und zwar innert drei Monaten. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Gleichzeitig entschied das Bundesgericht in einem separaten Urteil, dass aufgrund der Mindestabstände auch kein Neubau einer Schweinescheune möglich sei
Die Geruchsemissionen im Siedlungsgebiet hätten immer wieder zu Beanstandungen aus der Bevölkerung geführt, schreibt der Gemeinderat von Werthenstein in einer Medienmitteilung zu den am Montag veröffentlichen Urteilen. Er nehme "mit Wohlwollen" zur Kenntnis, dass die Emissionen im Dorf in absehbarer Zeit ein Ende nähmen.
Die kantonale Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) hatte die Stilllegung bereits 2017 verfügt. Dagegen beschritt der betroffene Landwirt den Rechtsweg.
(Quelle: sda)