Die grosse Reform der Altersvorsorge ist im September 2017 an der Urne gescheitert. Seit Mittwoch ist klar, wie es mit der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge weitergehen soll.
Trotz Kritik in der Vernehmlassung hat er beschlossen, bei der AHV-Reform an umfangreichen Ausgleichsmassnahmen für Frauen festzuhalten. Diesen droht die schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre. Die Linke hat das schon zweimal an der Urne verhindert.
Einen dritten Fehlschlag will der Bundesrat nicht riskieren. In der Botschaft, die Berset für Ende August ankündigte, sind Ausgleichsmassnahmen im Umfang von 700 Millionen Franken vorgesehen. "Eine Kompensation ist unverzichtbar", sagte Berset. Die Frauen würden einen grossen Teil zur Stabilisierung der AHV beitragen.
163 Franken mehr Rente pro Monat
Der Bundesrat plant, den Kürzungssatz beim Rentenvorbezug für eine Übergangsgeneration von 9 Jahrgängen zu reduzieren. Frauen mit einem Jahreseinkommen bis 56'880 Franken könnten dadurch ohne Einbussen mit 64 Jahren in Rente gehen, würden also faktisch von der Erhöhung des Rentenalters verschont.
Zudem will der Bundesrat die Renten jener Frauen erhöhen, die bis 65 oder länger arbeiten. Der Zuschlag beträgt bis zu 163 Franken pro Monat. Im Durchschnitt beläuft sich die Rentenverbesserung nach Angaben des Bundesrats auf 76 Franken.
(Quelle: sda)