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Überbrückungsrente für Arbeitslose ab 60

Überbrückungsrente für Arbeitslose ab 60

· Online seit 30.10.2019, 19:00 Uhr
Der Bundesrat will ältere Arbeitslose besser unterstützen
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Wer nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wird, soll bis zur Pensionierung eine Überbrückungsrente erhalten. Daran hält der Bundesrat nach der Vernehmlassung fest. Nun ist das Parlament am Zug.

Die neue Sozialleistung könnte rasch eingeführt werden. Am Mittwoch hat der Bundesrat die Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet, bereits im Dezember will der Ständerat darüber beraten. 

Das hohe Tempo hat mit der Begrenzungsinitiative der SVP zur Kündigung der Personenfreizügigkeit zu tun: Der Bundesrat beschloss die Überbrückungsrente nicht nur, aber auch in Hinblick auf die Abstimmung, die frühestens im Frühjahr stattfindet.

Unbehagen in der Bevölkerung

Er gebe damit eine Antwort auf ein Unbehagen in der Bevölkerung, sagte Sozialminister Alain Berset am Mittwoch vor den Medien in Bern. Die Überbrückungsrente ist Teil eines Massnahmenpakets für ältere Arbeitslose, das die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit erhöhen soll.

Das Ziel bleibe die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, betonte Berset. Im Alter von 60 könne das jedoch schwierig sein. Die Betroffenen sollten vor prekären Verhältnissen am Ende des Arbeitslebens geschützt werden.

Leistung bei Bedarf

Der Bundesrat spricht von Überbrückungsleistungen (ÜL). Es handle sich um eine Bedarfsleistung, nicht um eine Rente, erklärte Berset. Anspruch haben Personen, die mit 58 Jahren oder später ihre Stelle verloren haben. ÜL erhält jedoch nur, wer mindestens 20 Jahre lang mit einem Erwerbseinkommen von mindestens 75 Prozent der maximalen AHV-Rente in die AHV eingezahlt hat (21'330 Franken).

Damit will der Bundesrat eine Einwanderung ins System verhindern. Weiter muss in den 15 Jahren unmittelbar vor der Aussteuerung während mindestens 10 Jahren ein minimales Erwerbseinkommen von 21'330 Franken erzielt worden sein.

4'400 Personen im Jahr

Betroffen seien nicht viele, sagte Berset, doch sei die Situation für diese Menschen schwierig. In den vergangenen Jahren wurden im Durchschnitt jährlich rund 2'600 Personen im Alter von 60 und mehr Jahren ausgesteuert. Der Bundesrat geht davon aus, dass nach der Einführungsphase etwa 4'400 Personen jährlich Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben.

Die Kosten für den Bund belaufen sich auf 30 Millionen Franken im Jahr 2021, steigen in den Folgejahren und betragen ab 2030 rund 230 Millionen Franken im Jahr. Dem stünden Einsparungen bei den EL von zu Beginn 20 Millionen und später mehr als 30 Millionen Franken pro Jahr gegenüber, schreibt der Bundesrat.

Quelle: sda

veröffentlicht: 30. Oktober 2019 19:00
aktualisiert: 30. Oktober 2019 19:00

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