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Uri: Auftragskiller erscheint nicht vor Gericht

Uri: Auftragskiller erscheint nicht vor Gericht

19.12.2019, 13:34 Uhr
· Online seit 19.12.2019, 12:11 Uhr
Der Angeklagte Schütze im Fall um Ignaz Walker lässt den Prozess platzen
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Das Landgericht Uri hat am Donnerstag den Prozess gegen den Auftragsschützen im Fall Walker vertagt. Der Angeklagte hätte sich nach Aussagen am TV wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege verantworten müssen, kreuzte aber nicht in Altdorf auf.

Weder das freie Geleit, das der Richter dem Beschuldigten zugestand, noch die Aussetzung des Einreiseverbots in die Schweiz nützten etwas: Der Angeklagte blieb der Verhandlung fern. Er werde nun erneut vorgeladen, erscheine er auch zum zweiten Termin nicht, könne man unter bestimmten Umständen ein Abwesenheitsverfahren ansetzen, sagte der Gerichtspräsident gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Der Abwesende hatte in der Vergangenheit die Urner Justiz bereits beschäftigt. Als Auftragsschütze im Fall Walker wurde er 2012 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er 2010 auf Geheiss auf die Ex-Frau des Erstfelder Barbetreibers geschossen hatte. Diese überlebte den Angriff.

Inszenierung gegen Walker

Im Gefängnis sagte er gegenüber der "Rundschau" von SRF, der Barbetreiber sei unschuldig und Opfer eines Komplotts. Die versuchte Ermordung der Frau sei von ihr selbst und ihrem Freund inszeniert worden, um den Barbetreiber in Haft zu bringen. Die Inszenierung sei aber teilweise fehlgeschlagen.

Das Bundesgericht verwarf allerdings diese Komplott-Theorie. Es bestätigte im Dezember 2018 die zehnjährige Freiheitsstrafe gegen den ehemaligen Barbetreiber wegen versuchten Mordes in Mittäterschaft.

Der Kanton Uri setzte in dem Fall einen ausserordentlichen Staatsanwalt ein, der unter anderem ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege gegen den Auftragsschützen prüfte. Er stellte es aber ein.

Bedingte Freiheitsstrafe gefordert

Diese Einstellungsverfügung wurde daraufhin vom ausserordentlichen Oberstaatsanwalt bemängelt. Er begründete dies damit, dass der Angeklagte die Aussagen gegenüber dem Fernsehen gemacht und später bei der Zeugenbefragung vor Obergericht bestätigt hatte.

In der Folge erhob der ausserordentliche Staatsanwalt im vergangenen Dezember Anklage. Er beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten. Der Angeklagten war bereits vor der Einstellung des Verfahrens zweimal einvernommen worden. Er hatte damals die Aussage verweigert. Im Juli 2017 war er vorzeitig bedingt aus dem Gefängnis entlassen und nach Kroatien ausgeschafft worden.

(Quelle sda)

veröffentlicht: 19. Dezember 2019 12:11
aktualisiert: 19. Dezember 2019 13:34

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