Wer eine Packung «Käsegebäck Gouda» von Alnatura mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 15.02.2025 bis 15.05.2025 daheim hat, sollte diese nicht verzehren. «Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in dem Produkt Metallfremdkörper befinden können», schreibt die Migros zum Produktrückruf.
Im Sinne des vorbeugenden Konsumentenschutzes habe Alnatura die betroffenen Packungen mit dem entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdaten aus dem Verkauf genommen, so die Migros. Kundinnen und Kunden, die eine Packung mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten zu Hause hätten, könnten diese in den Alnatura Bio Super Markt zurückbringen. «Sie erhalten selbstverständlich Ersatz», so die Migros.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum sei auf dem Boden der Faltschachtel aufgedruckt. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder andere Produkte des Herstellers seien vom Rückruf nicht betroffen.
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(red.)