Es ist ja eigentlich immer das gleiche Szenario: Eine Ampel ist rot und statt brav anzuhalten, bewegt man sich trotzdem weiter. Aber warum ist das jetzt mit dem Velo günstiger als mit dem Auto? Wir haben bei Dominik Brändli, Rechtsanwalt aus Aarau, nachgefragt.
Gefahr für Dritte
«Das dürfte eine Frage der Verhältnismässigkeit sein. Ich gehe davon aus, dass man auf die mögliche Gefahr für Dritte abstellt, welche vom fehlbaren Verkehrsteilnehmer ausgeht», erklärt Brändli. Das erscheint durchaus logisch.
Bewegt sich der Fussgänger oder die Velofahrerin bei Rot trotzdem, gefährden sie sich in erster Linie selbst. Anders sieht es aber bei Autos oder Lastwagen aus. «Der Automobilist oder die Lastwagenfahrerin gefährden eher andere und gehen für sich selbst ein weniger grosses Risiko ein», ergänzt der Anwalt.
Nun gut, das ist also eine Erklärung, warum es unterschiedlich hohen Bussen gibt. Aber wie unterschiedlich sind denn jetzt die Bussen für die verschiedenen Fortbewegungsmittel? Wir haben für dich eine kleine Übersicht.
Zu Fuss
Wir fangen mit dem Günstigsten an: Zu Fuss ist das Missachten einer roten Ampel schon fast ein Schnäppchen. 20 Franken kostet dich das Vergehen, wenn du zu Fuss unterwegs bist.
Velo
Beim Velo wird es aber schon ein bisschen teurer. Im Vergleich zum Auto aber immer noch ein Klacks. 60 Stutz kostet dich das Überfahren einer roten Ampel mit dem Velo. Es ist die Höchstbusse, die für Velos vergeben wird. Nur das Fahren ohne Licht auf einer nicht beleuchteten Strasse kostet dich mit dem Velo gleich viel.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen du bei Rot mit dem Velo fahren kannst, ohne dafür bestraft zu werden. Nämlich dann, wenn du rechts abbiegst und die Beschilderung dies erlaubt. Auch hier musst du allerdings entsprechende Vorsicht walten lassen und anderen Verkehrsteilnehmenden, die Grün haben, den Vortritt gewähren.
Pferd und Pferdekutsche
Das ist tatsächlich der wohl unklarste Fall. Aber nein, du kannst es nicht auf dein Pferd abschieben und sagen: «Sorry, der wars.» Im Strassenverkehr zählt das Pferd nämlich als Fahrzeug. Aber ganz so klar ist es irgendwie trotzdem nicht geregelt: «Grundsätzlich sind Kutschen und Pferde mehrheitlich verkehrsrechtlich einem Fahrzeug gleichgestellt. Es gibt aber diverse Sonderregeln. Der Fall des Nichtbeachtens eines Lichtsignals durch ein Pferd ist meines Wissens nicht explizit geregelt», stellt Brändli klar.
Denn im Text spricht die Ordnungsbussenverordnung eigentlich von «Motorfahrzeugen». «Ob die Polizei aber trotzdem eine Ordnungsbusse wie für ein Auto gibt oder ein ordentliches Verfahren wegen einfacher Verkehrsregelverletzung – also eine Busse, aber mit zusätzlichen Gebühren (Rapport der Polizei an die Staatsanwaltschaft) – einleitet, dürfte eine Ermessensfrage der Strafverfolgungsbehörden sein», führt er weiter aus.
Zwischen Rupperswil und Auenstein gibt es seit April 2024 sogar eine eigene Pferde-Ampel über die Aarebrücke.
Auto
Kommen wir nun zur höchsten Busse – mit dem Auto. Definitiv die teuerste Variante, um ein Rotlicht zu missachten. Grundsätzlich kostet dich der «Spass» laut Ordnungsbussenverordnung 250 Franken. «Es gibt jedoch ein grosses Aber: Die Missachtung des Lichtsignals wird beziehungsweise darf nur im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden, wenn dabei keine Gefahr für andere entsteht», erklärt Brändli.
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Das heisst: Steht die Ampel schon länger auf Rot und befinden sich bereits andere Verkehrsteilnehmer auf der Kreuzung oder verursachst du durch dein «Über-Rot-Fahren» noch einen Unfall, erfolgt gar eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Denn dann spricht man regelmässig von einer groben Verkehrsregelverletzung.
Dafür folgt eine Geldstrafe und keine einfache Busse mehr. Du zahlt also zwar wie bei einer Busse Geld, nur erhältst du obendrauf auch noch einen Eintrag ins Strafregister. Und: «Im Rahmen des Administrativverfahrens erfolgt auch noch ein Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten», ergänzt Brändli.
Du siehst also: Am günstigsten kommt es dich, wenn du einfach wartest, bis die Ampel wirklich grün wird.