Schweiz

Beschwerde gegen Zürcher Regelung zu Business Apartments hängig

Bundesgericht

Beschwerde gegen Zürcher Regelung zu Business Apartments hängig

· Online seit 02.08.2024, 12:09 Uhr
Eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Vermietung von Business Apartments in der Stadt Zürich erhält aufschiebende Wirkung. Das Bundesgericht hat das entsprechende Begehren von vier Beschwerdeführern gutgeheissen.
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Die Beschwerde der vier privaten Anbieter von Wohnungen gegen die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) wurde im März vom Zürcher Verwaltungsgericht abgewiesen. Gemäss der Revision dürfen in der Wohnzonen nicht alle Wohnungen eines Hauses als Business Apartments vermietet werden.

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Das Verwaltungsgericht stufte diese Massnahme als zulässige Lösung ein, um eine Verdrängung von Erstwohnungen zu verhindern. Diesen Entscheid haben die Beschwerdeführer nun ans Bundesgericht weitergezogen, wie aus der am Freitag veröffentlichten Zwischenverfügung hervor geht.

Solange das Bundesgericht nicht über die Beschwerde entschieden hat, tritt die Revision nicht in Kraft. Bis wann das materielle Urteil vorliegt, ist offen.

(sda/osc)

veröffentlicht: 2. August 2024 12:09
aktualisiert: 2. August 2024 12:09
Quelle: ZüriToday

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