Bereits heute ist Gewalt gegenüber Kindern in der Erziehung grundsätzlich nicht erlaubt. Kinder sind durch das Strafrecht geschützt. Ein eigentliches Züchtigungsverbot gibt es aber nicht. Selbst das Bundesgericht sieht körperliche Züchtigung im Rahmen der Familie nicht als physische Gewaltakte an, wenn sie ein gewisses von der Gesellschaft akzeptiertes Mass nicht überschreiten.
Nun will dies der Bundesrat ändern und setzt einen entsprechenden Auftrag aus dem Parlament um. Er schlägt deshalb vor, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung explizit im Zivilgesetzbuch zu verankern. Die Bestimmung schreibt aber keine Erziehungsmethode vor, Eltern sollen nach wie vor autonom bleiben. Auch Strafen sind nicht vorgesehen. Es gehe vor allem um die Prävention, die Sensibilisierung und Unterstützung.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuchs eröffnet, wie er mitteilte. Interessierte, Parteien und Kantone können sich bis Ende November zum Vorschlag äussern.
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(sda)