Der Genderstern (Beispiel: Bürger*innen) wird bei den Behörden untersagt. Das Gleiche gilt auch für den Gender-Gap (Bürger_innen) oder den Genderdoppelpunkt (Bürger:innen). Das beschloss die Bundeskanzlei, ohne die Öffentlichkeit und die Medien zu informieren. Grund für die Untersagung sei, dass der Genderstern ein «Aspekt eines Statements ist» und aus Sicht des Bundes ideologisch motiviert ist, berichtet die Luzerner Zeitung. Nach Aussagen wird durch diesen Entschluss niemand Ausgeschlossen, weder Frauen noch Personen, die sich keinem Geschlecht anschliessen.
In amtlichen Publikationen wird also neuerdings der Gebrauch untersagt. Das gilt auch bei einer Volksinitiative. Das Thema nehme der Bund jedoch weiterhin ernst. So gilt in der Verwaltung weiterhin, dass die Texte «geschlechtergerecht» geschrieben werden müssen. Zur Auswahl stehen ihnen verschiedene Sprachmittel wie zum Beispiel Paarformen und geschlechtsneutrale Formen.