Deutschland stuft die gesamte Schweiz als Risikogebiet ein. Bislang hat der «grosse Kanton» nach Kantonen unterschieden. Auf der Risikoliste waren bereits Genf, Waadt, Zürich, Zug, Schwyz, Nidwalden, Uri, Freiburg, Jura und Neuenburg. Die neuen Regeln gelten ab dem kommenden Samstag.
24-Stunden-Ausnahme für Grenzgebiete
Für sämtliche Personen ist die Einreise nach Deutschland damit durch eine 14-tägige Quarantänepflicht erschwert. Auf eine Quarantäne kann in den meisten Bundesländern jedoch verzichtet werden, wenn bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorgewiesen wird, das nicht älter als 48 Stunden ist. Wer gegen die Regeln verstösst, muss mit einer Busse von maximal 1'000 Franken rechnen.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz haben aber eine 24-Stunden-Regel beschlossen. Diese Notverordnung sieht vor, dass Einreisende aus Nachbarstaaten nicht wie bis anhin einen negativen Corona-Test vorweisen müssen, wenn sie sich weniger als 24 Stunden im Bundesland aufhalten.
Diese 24-Stunden-Regel gilt aber nicht für alle Kantone. Weil Baden-Württemberg explizit den Grenzverkehr weiter zulassen möchte, können bloss Personen aus folgenden Kantonen von besagter Regel Gebrauch machen: Appenzell, Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich.
Personen aus den übrigen Kantonen müssen weiterhin einen negativen Test vorweisen. Die Bestimmung sorgte zunächst für Verwirrung: Erst hatte es aus dem Ministerium nämlich geheissen, von der Regel profitiere die ganze Schweiz.