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Nach dem Prämienschock: Fünf Tipps, wie du mehrere Hundert Franken sparen kannst

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Nach dem Prämienschock: Fünf Tipps, wie du mehrere Hundert Franken sparen kannst

· Online seit 26.09.2024, 19:09 Uhr
Die Krankenkassenprämien steigen auch 2025 stark. Doch mit einem Wechsel und anderen Kniffen können mehrere Hundert Franken pro Jahr gespart werden. Wir zeigen, worauf du achten musst.
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Hier die fünf Tipps, wie Versicherte mit einfachen Kniffen bei den Prämien rasch mehrere hundert Franken pro Jahr sparen.

  1. Wähle ein Sparmodell: Je stärker du deine freie Arztwahl einschränkst, desto höher ist der Rabatt. Mit Managed-Care-Modellen lassen sich unnötige Behandlungen vermeiden. Bei Telefonmodellen rufst du im Krankheitsfall zuerst ein Callcenter an. Medizinisch geschultes Personal klärt dich darüber auf, was du tun musst und ob du einen Arzt aufsuchen sollst. Du kannst auch einen Hausarzt oder eine Gruppenpraxis (HMO) als Anlaufstelle wählen. Entscheidest du dich für die freie Arztwahl, fällt die Prämie deutlich höher aus.
  2. Wähle eine passende Franchise: Wer seine Franchise von 300 auf 500 bis 2500 Franken erhöht, kann mehrere hundert Franken pro Jahr sparen. Ob sich das erhöhte Risiko für dich auszahlt, erfährst du auf den Websites der Internetvergleichsdienste. Wer seine Franchise erhöht, sollte aber den entsprechenden Betrag (bis 2500 Franken) plus den maximal möglichen Selbstbehalt von 700 Franken angespart haben. Eine hohe Franchise rechnet sich meist nur für Gesunde. Für kleine Kinder sollten keine Franchisen gewählt werden. Sie sind zu oft krank. Wer auf 2025 die Franchise erhöhen möchte, kann dies der Kasse bis Mitte Dezember mitteilen. Wer eine tiefere Franchise wählt, muss dies früher melden.
  3. Kläre die Unfalldeckung ab: Arbeitest du mehr als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber, bist du automatisch gegen Unfall versichert. Daher kannst du diese Deckung in der Grundversicherung ausschliessen.
  4. Bezahle deine Prämien im Voraus: Arbeitest du mehr als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber, bist du automatisch gegen Unfall versichert. Daher kannst du diese Deckung in der Grundversicherung ausschliessen.
  5. Kläre den Anspruch auf Prämienverbilligung ab: Personen mit einem tiefen Einkommen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen des Wohnkantons. Informationen darüber erhältst du bei den Sozialdiensten oder kantonalen Ausgleichskassen.

Auf zwei Dinge musst du zusätzlich achten: Pünktlichkeit und Zusatzversicherung

Zögere nicht, den Versicherer zu wechseln, wenn du damit Geld sparen kannst: Jede Kasse muss dich in die Grundversicherung aufnehmen und jede Kasse muss per Gesetz dieselben Leistungen vergüten. Die per Einschreiben versandte Kündigung sollte spätestens am 30. November beim jetzigen Versicherer eintreffen.

Achtung: Wer für eine wichtige Behandlung eine Kostengutsprache der Versicherung erhalten hat, sollte auf einen Wechsel in diesem Jahr verzichten. Es ist nicht garantiert, dass die neue Versicherung die Einschätzung für eine Kostengutsprache teilt.

Der Wechsel der Grundversicherung tangiert bestehende Zusatzversicherungen nicht. Beide Versicherungen können bei zwei unterschiedlichen Anbietern abgeschlossen werden. Wer aber seine Zusatzversicherung künden will, der muss beachten, dass hier andere Regeln gelten. Eigentlich hätte das Kündigungsschreiben hier bis zum 30. September verschickt werden sollen. Schlägt die Zusatzversicherung hingegen auf, dann haben die Versicherten nach dem Erhalt des entsprechenden Bescheids 30 Tage Zeit, um den Vertrag zu künden.

Bei der Zusatzversicherung ist anders als bei der Grundversicherung der Wechsel nicht gewährleistet: Hier können die Kassen entscheiden, ob sie einen Patienten aufnehmen – oder nicht. Es lohnt sich daher, dies vorgängig abzuklären und die aktuelle Zusatzversicherung erst zu künden, wenn der neue Vertrag besiegelt ist.

Im Zweifel gilt: Die obligatorische Grundversicherung deckt alles Wichtige ab, eine Zusatzversicherung brauchst du nicht.

veröffentlicht: 26. September 2024 19:09
aktualisiert: 26. September 2024 19:09
Quelle: watson.ch

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