Schweiz

Psychiatrie-Freigänge nach Tötungsdelikt in Basel kurz gesperrt

Verbrechen

Externe Analyse soll Klärung zur Tötung in Basel bringen

12.08.2024, 16:16 Uhr
· Online seit 12.08.2024, 13:49 Uhr
Nach dem Tötungsdelikt von letzter Woche in Basel soll eine externe Untersuchung zu den Vorgängen in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Klarheit bringen.

Quelle: SDA / CH Media Video Unit / Ramona De Cesaris

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«Oberstes Ziel ist, dass sich solche Taten nicht wiederholen», hat Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann am Montag vor den Medien gesagt. Ob alles vorschriftsgemäss abgelaufen ist, könne vor dieser Untersuchung noch nicht gesagt werden, sagte Eymann weiter.

Auch Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger äusserte sich zur Aufklärung des Falls, bei dem ein UPK-Patient am Donnerstag bei einem unbegleiteten Freigang eine 75-jährige Frau getötet haben soll. «Falls sich der dringende Verdacht bestätigt, ist es so, dass wir als Kanton der Verantwortung nicht gerecht werden konnten - ich bedaure das», sagte Engelberger.

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Die besagte externe Untersuchung sei noch nicht aufgegleist, sagte Michael Rolaz, CEO der UPK. Für diese Aufgabe kämen Expertinnen und Experten anderer forensischer Anstalten in der Schweiz in Frage. Vor der externen Untersuchung würde die UPK bereits die Abläufe intern analysieren, sagte Henning Hachtel, Direktor der Klinik für Forensik der UPK.

Keine Angaben zum Einzelfall während Verfahren

Wie es zum Entscheid kam, den 32-jährigen Tatverdächtigen alleine auf einen Freigang aus der geschlossenen Klinik zu lassen, ist derzeit noch nicht publik. Über Vollzugsöffnungen verfügt der kantonale Straf- und Massnahmenvollzug. Bis zum Abschluss des Verfahrens und dem Gerichtsentscheid könne sich diese noch nicht zum Einzelfall äussern, wie deren Leiterin Sabine Uhlmann sagte.

Die Behörde verfüge solche Lockerungen stets breit abgestützt auf die Aktenlage und verfasse anhand dessen jeweils eine Verfügung. Auf eine Person in einer stationären Massnahmen schauten in der Regel «sechs bis acht Augen». Momentan gebe es im Kanton Basel-Stadt zwölf Klienten mit der Diagnose paranoide Schizophrenie mit angeordneten Massnahmen und einem Anlassdelikt, sprich einer Gewalt- oder Sexualstraftat, so Uhlmann.

Die Vollzugsöffnungen seien gesetzlich vorgeschrieben, sagte Rolaz. Nach dem Tötungsdelikt seien Freigänge aus den UPK jedoch kurzfristig gesperrt. Die Massnahme gelte bis am Dienstag. Sie gelte zum Schutz der Patientinnen und Patienten.

Freigang nach schrittweiser Vollzugslockerung

Massnahmenlockerungen bei Patientinnen und Patienten in der forensischen Abteilungen werden stets stufenweise durchgeführt, wie Hachtel ausführte. Erst fänden sie begleitet und auf dem UPK-Areal statt, dann schrittweise auch ausserhalb. So solle schrittweise überprüft werden, ob Behandlungsziele erreicht wurden.

Die Polizei nahm den Tatverdächtigen am Freitagnachmittag nach einer Öffentlichkeitsfahndung fest. Der Schweizer soll sein Opfer in einem Mehrfamilienhaus am Nasenweg getötet haben. Dabei handelt es sich um einen Wiederholungstäter. Bereits im November 2014 erstach er im selben Quartier zwei Frauen und verletzte einen betagten Mann mit einem Messer schwer. Er wurde damals noch am Tatort festgenommen.

Das Basler Strafgericht ordnete daraufhin eine stationäre psychiatrische Behandlung an. Es stellte fest, dass der schuldunfähige Täter den Tatbestand des mehrfachen und des versuchten Mordes erfüllt hatte. Das psychiatrische Gutachten hielt damals fest, dass ohne Behandlung die Rückfallgefahr für schwere Delikte gross sei.

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(sda/osc)

veröffentlicht: 12. August 2024 13:49
aktualisiert: 12. August 2024 16:16
Quelle: ZüriToday

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