Der Angeklagte soll 2008 eine Einsprache gegen eine Verlängerung des Kiesabbaus der Firma Kibag in Nuolen und Tuggen ohne Rücksprache mit seinen Klienten zurückgezogen haben. Dabei habe er von der Gegenpartei 12'000 Franken bekommen,
Das Strafgericht Schwyz sprach den Mann im August 2020 frei. Gut zwei Jahre später bestätigte das Kantonsgericht diesen Entscheid. Nun muss es sich erneut mit dem Fall auseinandersetzen, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.
Ein Ehepaar, das Schadenersatz vom Anwalt fordert, hatte nicht in ein schriftliches Berufungsverfahren eingewilligt. Weil kein Fall vorliegt, in dem ein solches ohne Einwilligung der Parteien gewählt werden darf, hat das Kantonsgericht Bundesrecht verletzt. (Urteil 7B_228/2022 vom 4.4.2024)
(sda)