Der Schweizer Nationalcircus warf der Ticket-Plattform Viagogo vor, bei Suchmaschinen wie Google Keywords gebucht zu haben, um potenzielle Käuferinnen und Käufer von Knie-Tickets im Internet anzusprechen. Damit verletze die Beklagte Marken- und Firmenrechte des Circus Knie.
Daneben warf Knie der Plattform unlauteren Wettbewerb vor. Das Publikum werde getäuscht, etwa über die Sitzkategorien, die Anzahl noch erhältlicher Tickets und über die Preise. Viagogo bestritt diese Vorwürfe. Das Unternehmen vertrat den Standpunkt, weder Marken der Klägerin verletzt noch unlauter gehandelt zu haben.
Das St.Galler Handelsgericht kam Ende April zu einem Entscheid. Laut Medienmitteilung des Circus Knie untersagte das Gericht Viagogo unter Strafandrohung, Veranstaltungen des Circus als ausverkauft zu bezeichnen, solange es bei der offiziellen Verkaufsstelle Ticketcorner noch Tickets gibt. Weiter verbot das Gericht Viagogo, falsche Bezeichnungen für Preiskategorien, beziehungsweise Sektoren zu verwenden und/oder falsche Sitzplätze abzubilden.
Bestellprozess verstosse gegen Klarheitsgebot
Das Handelsgericht St.Gallen bestätigte, laut Medienmitteilung des Circus Knie, dass ein solches Verhalten unzulässig und irreführend sei und dass der Bestellprozess auf der Viagogo-Website unlauter gestaltet sei – er verstosse gegen das Klarheitsgebot. So untersagte das Gericht, den zu bezahlenden Preis im Laufe des Bestellvorgangs durch schrittweise Nennung der zu bezahlenden Beträge zu erhöhen, ohne bei der Bestätigung des Einkaufs sichtbar das Gesamttotal mit den einzelnen Positionen zu nennen. Dem Kunden muss zudem eine Frist von mindestens drei Minuten zur Bestellung gewährt werden.
Viagogo ist es künftig untersagt, auf der Website Angaben zu machen, die auf eine grosse Nachfrage oder ein knappes Angebot schliessen lassen. So ist es unzulässig, zu schreiben, «Tickets sind sehr gefragt oder nur noch 43 Tickets übrig». Viagogo müsste klar darauf hinweisen, dass dies nur für das Angebot auf der Website von Viagogo gelte. Zudem sei es unzulässig, Angaben mit Warteschlaufen und einem Countdown von weniger als zehn Minuten zu kombinieren.
«Es ist ein Wegweiser für die Zukunft»
Das Urteil setzt so in Bezug auf die Ausgestaltung des Bestellprozesses und der Preisangaben klare Grenzen. Über den klaren Entscheid des Handelsgerichts freut sich der Circus Knie. Es trage gegenüber den Interessen der Besucherinnen und Besuchern Rechnung und schiebe dem irreführenden Verhalten beim (Weiter-)Verkauf von Tickets einen Riegel.
Verwaltungsratspräsident der Gebrüder Knie AG, Fredy Knie junior, ist erleichtert: «Es ist in dieser sowieso schon schwierigen Zeit ein Lichtblick für alle Besucherinnen und Besucher, dass bezüglich der Irreführung beim Ticketkauf eine wichtige Hürde genommen wurde. Mit dem Urteil wird diese Irreführung nun klar erschwert und es ist für uns ein Wegweiser in die Zukunft.» Das Urteil des Handelsgerichts St.Gallen ist noch nicht rechtskräftig.
(red.)