Schweiz

Tipps für sicheres 1. August Feuerwerk zu Hause

1. August-Feuerwerk

Mit diesen zehn Tipps endet der 1. August nicht mit einem bösen Knall

· Online seit 01.08.2024, 12:02 Uhr
Am 1. August werden vielerorts Feuerwerke gezündet und dabei auch die Gefahren unterschätzt. Mit diesen zehn Sicherheitsregeln bleibt der Nationalfeiertag ein freudiges Erlebnis.
Anzeige

Zwischen 2018 und 2022 ereigneten sich rund 200 Unfälle durch Feuerwerk anlässlich der 1. August-Feierlichkeiten. Jedes Jahr verletzten sich im Schnitt 40 Erwerbstätige, zeigt die Statistik der Unfallversicherung (UVG). Dabei machen Verbrennungen rund 35 Prozent und Gehörschädigungen rund 25 Prozent der Unfälle aus.

Nie aus der Hand zünden

Hauptursachen vieler Unfälle mit Feuerwerkskörpern sind Basteleien, Ablenkung sowie fahrlässiges Verhalten. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern bei der Sache zu sein, ist also extrem wichtig.

Für Raketen empfehlen sich gut verankerte Abschussstangen und Abschussrohre. Flaschen sind ungeeignet, da sie beim Abschuss umkippen können. Batterien müssen auf einem stabilen Untergrund stehen und entsprechend der Gebrauchsanweisung befestigt werden. Rund ein Drittel aller Verletzungen durch Feuerwerkskörper betreffen Handgelenk, Hand und Finger. Deshalb ist es wichtig, dass Raketen und Römische Lichter nie direkt aus der Hand gezündet werden.

Zehn Regeln für mehr Sicherheit🎇🧨

Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und die Suva haben zehn Sicherheitsregeln zusammengestellt, die im Umgang mit Feuerwerk zu beachten sind.

1. Einkauf: Sich beim Kauf von Feuerwerk dessen Handhabung erklären lassen. Die Gebrauchsanweisung lesen und befolgen.

2. Lagerung: Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort lagern. Dafür sorgen, dass Kinder keinen Zugriff haben.

3. Basteln: Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind äusserst gefährlich und sind zu unterlassen.

4. Abstand: Feuerwerk nie mitten in Menschenansammlungen abfeuern. Unbedingt die Sicherheitsabstände gemäss Gebrauchsanleitung beachten.

5. Versager: Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach 15 Minuten nähern. Keine Nachzündversuche machen. Versager der Verkaufsstelle zurückbringen.

6. Schützen: Fenster, Dachluken und Türen schliessen. Entzündbare Materialien von Balkonen entfernen und Sonnenstoren einrollen.

7. Abschuss: Raketen nur aus gut verankerten Abschussstäben und -rohren starten. Raketenstab nicht in die Erde stecken oder in der Hand halten.

8. Kinder: Feuerwerk, Zündhölzer und Feuerzeuge von kleinen Kindern fernhalten. Den Kindern altersgerecht den Umgang mit Feuerwerk erklären und sie beaufsichtigen.

9. Rauchen: In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot, auch an den Verkaufsständen.

10. Wasser: Zum Löschen der Umgebung sowie zum Kühlen von Verbrennungen Wasser bereitstellen. 

(sda/red.)

veröffentlicht: 1. August 2024 12:02
aktualisiert: 1. August 2024 12:02
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch