«Es wurden Fehler, Versäumnisse und Unterlassungen im Bereich der kanonischen Verfahrensnormen festgestellt, was die Bischöfe zutiefst bedauern», fasste die Schweizer Bischofskonferenz die Antwort des Dikasteriums, einer Art Schiedsstelle im Vatikan, für die Medien zusammen. Es habe sich nicht um Fehlverhalten gehandelt, das heute die Eröffnung eines kircheninternen Strafverfahrens erfordern würde.
Im Juni 2023 hatte das Dikasterium für die Bischöfe den Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain beauftragt, eine kanonische Voruntersuchung durchzuführen, um verschiedenen Vorwürfen gegen mehrere Schweizer Bischöfe nachzugehen. Die Ergebnisse wurden laut der Schweizer Bischofskonferenz Anfang dieses Jahres an das Dikasterium für die Bischöfe in Rom weitergeleitet, worauf der Vatikan nun geantwortet hat.
Vorwurf der sexuellen Belästigung
Bonnemains Auftrag aus dem Vatikan war, das Verhalten von vier Mitgliedern der Schweizer Bischofskonferenz wegen möglicher Meldeunterlassungen bei Übergriffen zu untersuchen. Bei einem fünften Mitglied der Bischofskonferenz sollte Klarheit wegen mutmasslicher sexueller Belästigung geschaffen werden.
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Nicolas Betticher, ehemaliger Generalvikar des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg, hatte kirchenintern mehrere Schweizer Bischöfe wegen Vertuschung angezeigt. Der Abt von Saint-Maurice im Wallis, Jean Scarcella, beschuldigt des sexuellen Missbrauchs und der Vertuschung, legte danach sein Amt im September 2023 nieder, um, wie er sagte, «die Unabhängigkeit der Ermittlungen zu gewährleisten».
Hohe Dunkelziffer
Ebenfalls im September vergangenen Jahres hatte die Universität Zürich eine Studie veröffentlicht zum Ausmass des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche seit Mitte des 20. Jahrhunderts. Diese Studie zeigte, dass Priester und Ordensangehörige in der Schweiz seit 1950 über 1000 Fälle von sexuellem Missbrauch begangen hatten, wobei die Dunkelziffer hoch sein dürfte.
(sda/val)