Quelle: tele1
Bei einem Todesfall in der Familie fehlt unter Umständen plötzlich ein Erwerbseinkommen oder man ist als hinterbliebener Partner mit Wohneigentum gezwungen, andere Erben auszuzahlen. Deshalb ist es wichtig, dass man sich noch zu Lebzeiten damit auseinandersetzt, welche Leistungen Hinterbliebene von den Versicherungen erhalten.
Ehepartner zum Beispiel erhalten beim Tod des Ehepartners eine Witwer- oder Witwenrente von der Pensionskasse. Doch für diese Rente müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein und je nach Reglement bestehen Lücken. Welche, und wie du dich gegen diese Risiken absichern kannst, verrät dir Kevin Niedermann, Verkaufsleiter Helvetia Zug im Video.
(red.)