· Online seit 15.09.2021, 19:45 Uhr
Wer sein Vorsorgeguthaben in der Schweiz als Kapital bezieht, muss das Geld versteuern. Bezieht man hingegen die Rente, erhält man direkt bei der Pensionierung keine Rechnung vom Steueramt. Die bezogene Rente muss allerdings bis ans Lebensende jährlich als Einkommen versteuert werden – wie zuvor der Lohn.
Rente oder Kapitalbezug: Mit welcher Variante du besser fährst, erklärt dir Stefan Kälin, Hauptagent der Helvetia Einsiedeln, im Geld-Talk mit Martin Spieler.
(red.)
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