Musikinstrumente sind nicht nur förderlich für die Entwicklung eines Kindes, sondern auch beliebt. Laut Bund besucht fast jede zweite Person im Laufe ihres Lebens eine Musikschule. Ein Instrument erfordert jedoch viel Übung, was in der Nachbarschaft oft auf wenig Verständnis stösst.
Stéphanie Bartholdi, Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz (HEV), erklärt: «Es gibt keine einheitliche Regelung zum Musizieren. Vermieter können das Üben eines Instruments zwar einschränken, aber ein vollständiges Verbot ist nicht zulässig.»
Es ist zum Beispiel zulässig, die maximale Spieldauer pro Tag auf eine halbe Stunde zu begrenzen oder die Nachtruhe für Musik auf 20 Uhr vorzuverlegen. Dazu muss jedoch die Hausordnung entsprechend angepasst werden. Ansonsten gelten die kantonalen oder kommunalen Vorgaben in der Polizeiverordnung. Demnach sind flächendeckend Lärmimmissionen zur Mittagszeit (12 – 13 Uhr), in der Nacht (22 – 6 Uhr bzw. 7 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen verboten.
Besonders lärmintensive Instrumente wie Schlagzeug, Trompete oder E-Gitarre können möglicherweise den zumutbaren Rahmen überschreiten. Was in diesen Fällen gilt, erfährst du im Video.