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Wohnung: Kündigungsfristen im Todesfall

Ratgeber

Wohnung: Kündigungsfristen im Todesfall

· Online seit 14.03.2022, 18:00 Uhr
Nach dem Tod eines geliebten Menschen bleibt häufig viel Organisatorisches übrig – so zum Beispiel die Wohnungskündigung. Darum ist es wichtig die Wohnung rechtzeitig zu kündigen.

Quelle: tele1

Nach einem Todesfall wartet auf die Hinterbliebenen nebst der Trauerbewältigung ein grosses Stück administrative Arbeit. Dazu gehört auch die Frage rund um die Wohnung des Verstorbenen. «Generell gilt: Ein Mietverhältnis erlischt im Todesfall nicht automatisch», erklärt Stéphanie Bartholdi, Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz. «Daher ist es wichtig, die Wohnung rechtzeitig zu kündigen. Ansonsten könnten zusätzliche Kosten auf die Hinterbliebenen zu kommen.»

Die Erben sind in der Pflicht

Das Obligationenrecht sieht im Todesfall eines Mieters eine ausserordentliche Kündigungsmöglichkeit vor. Gemäss dieser Bestimmung können die Erben das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen. Die gesetzliche Frist beträgt bei einer Wohnung drei und bei Geschäftsräumen sechs Monate. Unter gewissen Umständen lässt der Mietvertrag auch eine schnellere Wohnungskündigung zu als die Bestimmung im Obligationenrecht. Bei allen Optionen gilt gemäss Stéphanie Bartholdi, dass alle Erben gemeinsam als Erbengemeinschaft die Wohnung kündigen müssen.

Kompliziert wird es, wenn ein Verstorbener das Mietobjekt nicht allein gemietet hat. Was gemacht werden muss, wenn der überlebende Ehepartner in der Wohnung bleiben will, erfährst du im Video

veröffentlicht: 14. März 2022 18:00
aktualisiert: 14. März 2022 18:00
Quelle: PilatusToday

redaktion@pilatustoday.ch