Sport
FCL

Gericht bestätigt Urteil gegen Hooligans nach FCL-Match

Gericht bestätigt Urteil gegen Hooligans nach FCL-Match

11.06.2015, 17:25 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
Anzeige

Das Walliser Kantonsgericht hat bedingte Gefängnisstrafen gegen drei Hooligans des FC Sion bestätigt. Die drei Männer hatten im April 2003 nach einem Spiel gegen den FC Luzern für Ausschreitungen gesorgt und mehrere Personen verletzt. Zwei der Straftäter waren vom Bezirksgericht Sitten wegen Landfriedensbruchs zu zwei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden. Der dritte Fan erhielt für das gleiche Delikt 45 Tage Gefängnis bedingt. Allen dreien hatte das Gericht zudem eine Busse von 1’000 Franken sowie ein dreijähriges Stadionverbot auferlegt.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 17:25

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch