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Mit Videokameras und Netzen gegen Hooligans

Mit Videokameras und Netzen gegen Hooligans

03.08.2016, 15:34 Uhr
· Online seit 03.08.2016, 15:20 Uhr
Swiss Football League empfiehlt neues Hooligan-Konkordat
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Wer vor oder in Schweizer Sportstadien auf Radau oder Krawall aus ist, soll eindeutig und schnell identifiziert und bestraft werden. Das sieht das vorgeschlagene Hooligan-Konkordat vor. Dabei setzt man vor allem auf Überwachung und Aufnahmen der Fans.

Das gemeinsame Ziel der Swiss Football League und er Spitzenclubs sei es, Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen zu verhindern. Dies will man mit einer einheitlichen Regelung zur Überwachung innerhalb und ausserhalb der Stadien erreichen. Es geht darum, dass Beweise wie Fotografien und auch Videoaufnahmen gemacht werden.

Fans werden gefilmt und fotografiert
Weiter steht in den Empfehlungen für das neue Hooligan-Konkordat, dass auf den Anmarschwegen der Fans mobile Videoteams der Polizei eingesetzt werden. Die SFL und die Clubs verstärken derweil die Überwachung beim Eingang und im Innern der Sportarenen. Zudem ist vorgesehen, dass "bei den Eingängen zu den Fansektoren Gesichtsaufnahmen der Fans gemacht werden, um fehlbare Zuschauer besser identifizieren zu können." Dabei gehe es nicht um Porträtaufnahmen, sondern um Aufnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln. Angestrebt wird schliesslich auch ein einheitlicher Standardprozess, damit die Videobeweise von den Clubs an die Polizei gelangen.

Bis auf Weiteres wird gemäss den Empfehlungen aber darauf verzichtet, dass sich Zuschauer ausweisen müssen. Ein systematischer Abgleich der Personendaten mit der Hoogan-Datenbank erfolgt damit beim Eintritt in die Fansektoren nicht.

Geisterspiele, Netze und Fanzüge
Gemäss den Empfehlungen sollen die zuständigen politischen Behörden - unabhängig von der Fussballliga - nach schwerwiegenden Ereignissen Auflagen erlassen können. Nach Gewalttaten oder Vorkommnissen mit Pyrotechnik könnten demnach Fahnen verboten, der Ticketverkauf regional eingeschränkt oder einzelne oder gar alle Stadionsektoren für einzelne oder mehrere Spiele geschlossen werden.

Die Anreise der Gästefans soll mit Fanzügen oder Fanbussen erfolgen. Die Clubs sollen gemäss Mitteilung nicht für Schäden haften, die durch Fantransporte entstehen. Das neue Hooligan-Konkordat soll für die bereits gestartete Fussballsaison 2016/17 angewendet werden.

veröffentlicht: 3. August 2016 15:20
aktualisiert: 3. August 2016 15:34

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