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«Heiratet, bitte»: Weshalb Patrizia Laeri nach dem Tod ihres Partners Frauen zur Ehe rät

«Heiratet, bitte»

Weshalb Patrizia Laeri nach dem Tod ihres Partners Frauen zur Ehe rät

· Online seit 06.06.2024, 15:54 Uhr
Die Unternehmerin und frühere SRF-Moderation Patrizia Laeri hat ihren Partner an Krebs verloren. Kurz vor dessen Tod hat sie ihn geheiratet. Und sie rät Frauen: «Wenn ihr unbezahlte Care-Arbeit leistet, dann seid ihr in einer Ehe am besten abgesichert.»
Kari Kälin, Doris Kleck / CH Media
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Das Schicksal löst Betroffenheit aus. Im Mai verstarb der Partner der bekannten Unternehmerin und Wirtschaftsjournalistin Patrizia Laeri an Krebs. Das Paar hat zwei Söhne im Alter von 10 bis 12 Jahren.

«Nun bin ich also in dem Club, dem ich nie angehören wollte: Ich bin Witwe», schreibt die frühere SRF-Moderation auf Instagram. Sie ergänzt, sie habe ihren Partner geheiratet, «als es schon fast zu spät war». Frauen rät sie, es ihr gleich zu tun und zum Standesamt zu gehen: «Wenn ihr unbezahlte Care-Arbeit leistet, dann seid ihr in einer Ehe am besten abgesichert. Ich sehe die steigende Zahl der Konkubinatspaare deshalb mit grosser Sorge um die Frauen.»

Das erstaunt auf den ersten Blick. Die Ehe gilt als etwas Ewiggestriges. Und nun rät eine emanzipierte, erfolgreiche Frau zur Heirat?

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Heiraten – die Vorteile

Laeris Ratschlag kommt nicht von ungefähr. Hat ein Paar Kinder, ist es immer noch so, dass meist die Frau in einem tieferen Pensum arbeitet, damit sie daheim mehr unbezahlte Arbeit – wie die Betreuung der Kinder – leisten kann. Gleichzeitig trägt sie so weniger zum Lohneinkommen der Familie bei. Diese ungleiche Verteilung zwischen bezahlter Arbeit und unbezahlter Care-Arbeit wird bei Konkubinatspaaren zum Problem bei einer Trennung – oder eben beim Tod des Partners.

Die Zahl der Konkubinatspaare ist in der Schweiz auf dem Vormarsch. 2010 waren noch etwa über 10 Prozent der Paare mit Kindern unter fünf Jahren unverheiratet. Zwölf Jahre später liegt dieser Wert bei etwa 20 Prozent.

Verstirbt der Konkubinatspartner, so gibt es keine Witwenrente, sondern nur eine Hinterbliebenenrente für gemeinsame Kinder. Verliert eine Frau mit tiefem oder gar keinem Erwerbspensum ihren Konkubinatspartner, bricht das Haushaltseinkommen ein. Auch bei der Pensionskasse hat der Konkubinatspartner – im Gegensatz zum Ehepartner – keinen Anspruch auf eine Rente. Allerdings kann bei vielen Vorsorgeeinrichtungen der Konkubinatspartner für Lebenspartnerrenten angemeldet werden.

Konkubinatspaare fahren zudem in den meisten Kantonen schlechter bei den Erbschaftssteuern. Ehepartner und auch Kinder müssen Nachlässe nicht besteuern. Bei unverheirateten Paaren sieht es anders aus. Wie hoch die Steuern auf Erbschaften sind, hängt aber vom Kanton ab. Zürich gehört zu jenen Kantonen die eher stark zugreifen. Graubünden, Luzern, Nidwalden, Uri und Zug wiederum befreien Konkubinatspaare unter gewissen Umständen von der Erbschaftssteuer. Etwa wenn sie lange genug einen gemeinsamen Haushalt führten.

Ebenfalls zu beachten ist, dass es im Konkubinat für die überlebende Partnerin oder den überlebenden Partner keinen Erb- oder Pflichtteilsanspruch gibt. Es braucht also ein Testament. Es ist denn auch eine Faustregel: Als Konkubinatspaar kann man fast die meisten Nachteile gegenüber Ehepaaren wettmachen, wenn man eigene Verträge aufsetzt. Die Ehe regelt vieles - und sichert den ökonomisch schwächeren Partner besser ab. Das gilt auch für Trennungen. Allerdings müssen sich auch Ehepaare, gerade wenn sie ein Eigenheim besitzen, mit der Frage befassen, was im Todesfall passiert.

Heiraten – die Nachteile

Auf der anderen Seite sparen Konkubinatspaare in vielen Fällen Steuern: die sogenannte Heiratsstrafe entfällt. Bei verheirateten Paaren werden die Einkommen addiert. Wegen der Progression fällt die Steuerrechnung dadurch höher aus als bei Konkubinatspaaren, die ihr Einkommen separat besteuern. Die FDP-Frauen wollen die Heiratsstrafe mit einer Volksinitiative abschaffen. Demnächst nimmt das Parlament die Beratung auf.

Verheiratet und unverheiratet spielt auch eine Rolle bei der AHV. Bei Ehepaaren ist die Rente plafoniert. Für eine Einzelperson beträgt die Maximalrente 2450 Franken pro Monat, für Ehepaare 3675 Franken. Die Rede ist deshalb auch von einer Heiratsstrafe bei der AHV. Dieser will wiederum die Mitte-Partei mittels Volksinitiative an den Kragen.

Der Hintergrund

Laeri beschreibt, wie sie sich durch viel Papiere, Anträge und Gesuche wühle. Für Witwen sei dies oft existenziell und Frauen kämpften um ihr wirtschaftliches Überleben. Sie selbst sei sich bewusst, in einer privilegierten Situation zu sein. Patrizia Laeri teilte Anfang 2023 mit, dass sie als CEO von «elleXX», der Schweizer Medien-Plattform für Frauen, monatlich 8000 Franken netto verdiene.

Am 16. Mai machte Laeri den Tod ihres Partners auf Instagram in einer herzzerreissenden Nachricht bekannt. «Wir haben gehofft, geweint, gelebt, gelitten und nun verloren. Der letzte schmerzliche Akt ist zu Ende. Der Vorhang gefallen. Du hast Dich für immer verabschiedet. Die Kinder und ich vermissen Dich unendlich.»

(watson/aargauerzeitung.ch)

veröffentlicht: 6. Juni 2024 15:54
aktualisiert: 6. Juni 2024 15:54
Quelle: watson

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